Für eine Energieerzeugungsanlage von > 10 kVA

Bevor Sie Ihren Antrag ausfüllen, können Sie ORES um eine vorherige Stellungnahme oder eine Orientierungsstudie bitten. Diese beiden Anträge sind nicht Pflicht.

  • R Question

    Eine vorherige Stellungnahme beantragen

    Wenn Sie dies wünschen, können Sie ORES vor der offiziellen Beantragung einer Detailstudie um eine vorherige Stellungnahme bitten. Diese vorherige Stellungnahme ist kostenlos. Sie erhalten technische maßgeschneiderte Empfehlungen hinsichtlich der möglichen Einrichtung Ihrer Anlage je nach Standort und gewünschter Leistung. Eine solche Stellungnahme ist nicht Pflicht. Es handelt sich um eine Dienstleistung, die ORES lediglich zu Informationszwecken anbietet und die nicht in irgendeiner Weise als verbindlich oder Anerkennung einer Rechtspflicht seitens ORES betrachtet werden kann.

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  • R Contrat

    Eine Orientierungsstudie beantragen

    Anhand der Orientierungsstudie können Sie die Anschlussmöglichkeiten an das Verteilernetz prüfen und die Anschlusskosten oder die Kosten für die Anpassung eines bestehenden Anschlusses zwecks Rentabilitätsprüfung Ihres Projekts einschätzen lassen. Die Orientierungsstudie ist kostenpflichtig und wird gemäß den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. Diese kostenpflichtige Orientierungsstudie ist nicht Pflicht. Die Kosteneinschätzung wird lediglich zu Informationszwecken mitgeteilt und ist in keiner Weise für ORES verbindlich.

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3 Schritte

  • R Reception De La Demande

    Die Detailstudie (Pflicht)

    Obligatorisch und kostenpflichtig gemäß den geltenden Tarifen.

  • R Offre Contrat

    Das Anschlussangebot

    Nach der Unterzeichnung des Anschlussvertrags können Ihre Arbeiten geplant werden.

  • R Production Decentralisee

    Inbetriebnahme

    Geben Sie die Aufforderung zur Inbetriebnahme Ihrer Anlage ein.

1. Die Detailstudie (Pflicht). 

Die Detailstudie ist kostenpflichtig und wird gemäß den geltenden Tarifen berechnet. Anhand dieser Studie können die Anschlussmöglichkeiten der Erzeugungsanlage an das Verteilernetz geprüft werden. Sie führt im Falle einer positiven Auswertung zur Erstellung eines Preisangebots mit den technischen und finanziellen Bedingungen für die auszuführenden Arbeiten sowie zu einem Anschlussvertrag.

2. Das Anschlussangebot.

Wenn Sie diesem zustimmen, können die Arbeiten nach erfolgter Zahlung und Unterzeichnung des Anschlussvertrags eingeplant und ausgeführt werden.

3. Inbetriebnahme.

Downloaden Sie das Antragsformular für die Inbetriebnahme Ihrer Anlage und füllen Sie es aus. Dieser Genehmigungsantrag ist vor dem Start der Erzeugung Pflicht. Unsere Mitarbeiter können darüber hinaus das Entkopplungsschutzrelais oder die Rücklaufsperre Ihrer Anlage überprüfen oder einstellen.

 

Dokumente, die Sie uns zukommen lassen müssen:

  • Kopie des Berichts einer zugelassenen Prüfstelle über die Konformität Ihrer Stromerzeugungsanlage und ihres Anschlusses an das Netz mit der AOEA (frz. RGIE).
  • Einen Beleg über die Übereinstimmung mit der Synergrid-Vorschrift C10/11 (synergrid.be) anhand eines Zertifikats, das aufgrund eines Prüfberichts (siehe Installateur oder Hersteller) oder eines Prüfberichts eines anerkannten Labors (Art. 235 der AOEA) erstellt wurde.
  • Das Eindrahtschaltbild der Elektroinstallation, einschließlich der Anbringungsstelle des Zählers für die „grünen Zertifikate“ und der Anbringungsstelle des bzw. der Zähler des „VNB“ (Einfachtarif, Zweifachtarif, ausschließlicher Nachttarif).
  • Den Plan, auf dem die Lage der Bestandteile der elektrischen Anlage im Gebäude eingezeichnet ist.
  • Die technischen Merkmale Ihrer Anlage (Leistung, Marke, Modell).
  • Die Fotos der Anlage.

Um uns die ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Genehmigung zu übermitteln: Klicken Sie auf nachfolgenden Link, wählen sie die Kategorie „Energie erzeugen“ und füllen Sie das Formular aus.