Welche Schritte sind notwendig, um Ihre Energie ins Netz einzuspeisen?
Planen Sie eine größere Energiemenge ins Netz einzuspeisen? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Projekt umsetzen können.
Für Einspeiseleistungen über 250 kVA stehen Ihnen unsere Account Manager als direkte Ansprechpartner zur Verfügung.

Vor dem Ausfüllen Ihres Antrags können Sie ORES um eine vorherige Stellungnahme oder eine Orientierungsstudie bitten. Diese Schritte sind nicht verpflichtend.
Schritt 1: Die Detailstudie
Die Detailstudie ist verpflichtend und kostenpflichtig gemäß den geltenden Tarifen.
Sie dient der Prüfung der Anschlussmöglichkeiten der Erzeugungseinheit an das Verteilnetz und führt im positiven Fall zur Erstellung eines Preisangebots mit den technischen und finanziellen Bedingungen der auszuführenden Arbeiten sowie zu einem Anschlussvertrag.
Formulare zum Downloaden:
Schritt 2: Angebot und Anschlussvertrag
Die Studien führen zu einem Angebot und einem Anschlussvertrag. Dieses Angebot ist 6 Monate gültig (1 Jahr für Erzeugungsanlagen > 250 kVA).
Wenn Sie einverstanden sind und nach Zahlung sowie Unterzeichnung des Anschlussvertrags, können Ihre Arbeiten geplant und ausgeführt werden.
Schritt 3: Kapazitätsreservierung
Je nach verfügbarer Kapazität an den Stationen bietet ORES einen Kapazitätsreservierungsvertrag an. Dieser legt fest, wie viel Energie Sie ins Netz einspeisen können sowie die Bedingungen dieser Einspeisung im Zusammenhang mit der Flexibilität.
Schritt 4: Inbetriebnahme.
Laden Sie den Antrag auf Inbetriebnahme Ihrer Anlage herunter und füllen Sie ihn aus. Dieser ist verpflichtend, bevor jegliche Produktion beginnt. Unsere Mitarbeiter können zudem die Entkopplung- oder Rücklaufsperre Ihrer Anlage prüfen oder einstellen.
Um uns die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Genehmigung zu übermitteln, klicken Sie auf 'Senden Sie Ihren Antrag auf Inbetriebnahme', wählen Sie die Kategorie „Eigene Energie erzeugen“ und füllen Sie das Formular aus.
Einzureichende Dokumente:
- Die Kopie des Prüfberichts zur Einhaltung der RGIE-Vorschriften Ihrer Stromerzeugungsanlage und Ihres Netzanschlusses durch eine zugelassene Stelle.
- Den Nachweis der Einhaltung der Synergrid-Vorschrift C10/11 (www.synergrid.be) anhand eines Zertifikats, das auf Basis eines Prüfberichts (vom Installateur oder Hersteller) oder auf Basis eines von einem akkreditierten Labor durchgeführten Prüfberichts (Art. 235 du RGIE) ausgestellt wurde.
- Das einadrige Stromschema der elektrischen Anlage einschließlich Standort des „Ökozertifikate“-Zählers und Standort(e) des „VNB“-Zählers (Einfachtarif, Doppeltarif, ausschließlich Nachttarif).
- Die Skizze mit der Position der Elemente der elektrischen Anlage im Gebäude.
- Die technischen Daten Ihrer Anlage (Leistung, Marke, Modell).
- Die Fotos der Anlage.