Netzentlastung - Private und gewerbliche Kunden

Allgemeine Infos

In diesem Winter wird unser Land damit konfrontiert, dass mehrere Atomkraftwerke plötzlich nicht verfügbar sind. Das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage wird dadurch auf die Probe gestellt. Die zusätzliche Leistung, die benötigt wird, um die Sicherheit der Versorgung den ganzen Winter hindurch garantieren zu können, und die anfänglich auf 1600 bis 1700 MW geschätzt wurde, wurde infolge der gefundenen Lösungen berichtigt und wird der heutigen Erwartung nach 600 bis 900 MW betragen. Diese Werte werden laufend neu berechnet.

Die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten werden derzeit gemeinsam mit der föderalen Ministerin der Energie und diversen Marktparteien kontinuierlich erörtert. Elia, der Betreiber des Stromübertragungsnetzes, sieht vorerst noch keine zureichenden Lösungen, mit denen das Adäquatheitsproblem sich vollständig beseitigen ließe. Darum können wir bislang nicht ausschließen, dass der Entlastungsplan aktiviert werden muss, selbst wenn der belgische und der internationale Markt uns alle verfügbare Kapazität (durch Erzeugung, Laststeuerung und Import) liefern würde. Seit Mitte Oktober durchläuft Elia jede Woche einen Betriebsprozess, der die Prognosen für die nächste Woche bewertet. So können die eventuellen Maßnahmen für die nächste Woche in Rücksprache mit den zuständigen Behörden neu erwägt werden.

Der Entlastungsplan kommt als Bestandteil des föderalen Krisenplans nur in allerletzter Instanz, nachdem alle anderen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen Stromangebot und Nachfrage im Netz sich als unzureichend erwiesen haben, zum Einsatz.

Im Rahmen des Entlastungsplans sind im Fall einer erwiesenen Stromverknappung potenziell alle Kunden, die in einem von diesem Plan betroffenen Abschnitt an das Verteilernetz angeschlossen sind, von einer Unterbrechung der Stromversorgung betroffen.

Laut Gesetzgebung kann der Verteilernetzbetreiber nach der Netzentlastung eine Liste von vorrangigen Kunden wieder mit Strom versorgen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um die Krankenhäuser, die Telefonzentralen der Rettungsdienste und die Stationen der Netzbetreiber. Bei einer selektiven Entlastung wird die Stromversorgung dieser vorrangigen Kunden im Prinzip nicht unterbrochen.

Den Entlastungsplan mit den betroffenen Gemeinden können Sie hier einsehen.

Aufgrund von geplanten oder unerwarteten Betriebsarbeiten, zum Beispiel im Rahmen eines Netzausbaus oder von Wiederherstellungsarbeiten am Netz, können die Anschlussschemen angepasst werden, sodass ein Verbraucher durch eine andere Stromstation als auf dem ursprünglichen Schema angegeben versorgt wird. Die im Entlastungsplan enthaltenen Informationen sind daher nicht erschöpfend, sondern lediglich Anhaltspunkte, die einer Momentaufnahme der sich potentiell laufend ändernden Netzinfrastruktur entsprechen. Es ist darum nicht möglich, mit absoluter Sicherheit anzugeben, ob das Netz für einen bestimmten Verbraucher effektiv entlastet wird oder nicht.

Nach Vorschlägen des speziell zu diesem Zweck gebildeten Lenkungsausschusses (bestehend aus der Generaldirektion Energie des föderalen öffentlichen Dienstes für Wirtschaft, Elia, Synergrid, dem föderalen Krisenzentrum und den regionalen Krisenzentren Flanderns und der Wallonie) wurden der Königliche Erlass vom 19. Dezember 2002 und der Ministerialerlass vom 3. Juni 2005 dahingehend geändert, dass nun der Entlastungsplan als letztes Mittel genannt wird. Die geänderten Gesetzestexte wurden dem Staatsrat zur Stellungnahme unterbreitet und sollten in den kommenden Wochen im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden.

Laut diesen Gesetzestexten ist Elia damit beauftragt, dem Minister der Energie einen Entlastungsplan vorzuschlagen.

Die Regelung sieht eine Unterteilung des Stromnetzes in fünf Gebiete vor (Nordwest, Nordost, Zentrum, Südwest und Südost), in denen die Entlastungsleistung jeweils einem proportionalen Anteil der Gesamtleistung dieses Gebiets entspricht. Um die Auswirkungen der Netzentlastung möglichst gleichmäßig zu verteilen, umfasst jedes Gebiet acht Entlastungsabschnitte. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurden die in diesen acht Entlastungsabschnitten gelegenen Stadtzentren von Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern, Verkehrsflughäfen und Handelshäfen nicht in den Entlastungsplan miteinbezogen.

Über die Durchführung einer Entlastung zur Vermeidung eines totalen Stromausfalls sowie über die entsprechenden Modalitäten entscheiden die Minister für Energie und Wirtschaft unter Berücksichtigung der aktuellen Umstände.

Vor de Netzentlastung

Die Stromverknappung ist ein globales, im Voraus ermitteltes Defizit zwischen Stromangebot (Erzeugung und Import) und Stromnachfrage zu einem bestimmten Zeitpunkt. Alle Stromverbraucher, also auch diejenigen, die nicht in einem Gebiet des Entlastungsplans ansässig sind, können zur Verminderung des Verknappungsrisikos und damit des Entlastungsrisikos für einen Teil der Verbraucher beitragen, indem sie ihren Verbrauch dann einschränken, wenn die Gesamtnachfrage am höchsten ist. Diese Nachfrage erreicht ihren Höchstwert im Allgemeinen am späten Nachmittag und in den frühen Abendstunden (zwischen 17:00 und 20:00 Uhr, wenn Beleuchtung, Elektroherde, Öfen usw. verstärkt benutzt werden). Man kann zur Verminderung des Verknappungsrisikos beitragen, indem man beispielsweise den Betrieb mancher Elektrogeräte (Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler) vorschiebt bzw. verzögert oder einen Mikrowellenherd an Stelle eines herkömmlichen Ofens benutzt. Jede Maßnahme zur Einschränkung des Stromverbrauchs während der Spitzenlastzeit ist sinnvoll, wenn ein Verknappungsrisiko droht.

Es ist immer ratsam, keinen Strom zu verschwenden. Wenn jedoch eine Stromverknappung droht, ist es vor allem wichtig, den Verbrauch während der Spitzenlastzeiten einzuschränken. Diese liegen im Winter am späten Nachmittag und in den frühen Abendstunden (zwischen 17:00 und 20:00 Uhr).

Jede zusätzliche Reduzierung des Stromverbrauchs während der Spitzenlastzeit ist willkommen, da sie zur Senkung des Risikos einer effektiven Stromverknappung und damit einer zwingenden Anwendung des Entlastungsplans, dessen Ziel die Vermeidung eines totalen Stromausfalls ist, beiträgt. Als Beitrag zur Reduzierung der globalen Stromnachfrage können Sie beispielsweise den Betrieb mancher Elektrogeräte (Waschmaschine, Wäschetrockner, Bügeleisen usw.) vorschieben bzw. verzögern, das Licht in nicht benutzten Räumen sowie im Außenbereich ausschalten, einen Mikrowellenherd an Stelle eines herkömmlichen Ofens benutzen und den Stand-by-Verbrauch von Akkus und Geräten vermeiden.

Wenn der Betrieb Ihres Unternehmens durch eine Unterbrechung der Stromversorgung in Gefahr kommt, ist es ratsam, immer eine Lösung für den Notfall verfügbar zu haben. Eine Stromunterbrechung ist schließlich auch unter normalen Umständen immer möglich.

Die Gemeinden erarbeiten in Zusammenarbeit mit den föderalen öffentlichen Diensten und dem Krisenzentrum einen Notplan für ihre Bürger, um den Folgen einer Netzentlastung möglichst effizient vorzugreifen. Falls Sie also aus Gesundheitsgründen nicht ohne Strom auskommen können, ist es ratsam, im Voraus Kontakt mit Ihrer Gemeinde aufzunehmen. Diese ist am besten in der Lage, Sie über die örtlichen Vorkehrungen, die im Fall einer effektiven Netzentlastung getroffen werden, zu informieren.

Der Entlastungsplan ergibt sich aus dem Königlichen Erlass vom 19. Dezember 2002 und dem Ministerialerlass vom 3. Juni 2005, die nach den Erfahrungen von 2014 angepasst wurden. Die geänderten Texte wurden dem Staatsrat zur Stellungnahme unterbreitet und sollten in den kommenden Wochen im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden.

Es obliegt den Ministern für Energie und Wirtschaft zu entscheiden, einen Entlastungsplan als letztes Mittel anzuwenden, um einen totalen Stromausfall – die unkontrollierte Netzentlastung für sämtliche Verbraucher infolge des Zusammenbruchs des Stromsystems aufgrund eines Ungleichgewichts zwischen Stromangebot und -nachfrage – zu vermeiden. Die Betreiber des Stromnetzes führen die Entscheidungen der zuständigen Behörden aus.

Der Entlastungsplan ist das letzte gesetzlich vorgesehene Mittel, um einen totalen Stromausfall – die unkontrollierte Netzentlastung für sämtliche Verbraucher infolge des Zusammenbruchs des Stromsystems aufgrund eines Ungleichgewichts zwischen Stromangebot und -nachfrage – zu vermeiden. Der Ansicht des Gesetzgebers nach hat das Allgemeinwohl Vorrang vor dem persönlichen Wohl. Die Kosten eines totalen Stromausfalls würden für die Gesellschaft viel höher ausfallen als die einer angekündigten und kontrollierten Netzentlastung bestimmter Verbrauchergruppen als letztes Mittel zur Vermeidung eines totalen Stromausfalls.

Im Falle einer Netzentlastung

Seit dem Winter 2015–2016 wurde zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber Elia und den Verteilernetzbetreibern ein geändertes Entlastungsverfahren vereinbart: die selektive Entlastung. Konkret bedeutet das, dass die Verteilernetzbetreiber die Entlastung des von den zuständigen Ministern ausgewählten Abschnitts laut den Anweisungen von Elia selbst vornehmen können, ohne dabei jedoch die vorrangigen Kunden zu entlasten, sofern ihnen die Entlastungsentscheidung rechtzeitig im Voraus angekündigt wird. Der Hauptvorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass die Versorgung von vorrangigen Kunden, zum Beispiel Krankenhäusern, soweit wie möglich zu keinem Zeitpunkt unterbrochen wird.

 

Falls eine selektive Entlastung aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, wird das Standardverfahren angewandt: Elia entlastet die Stationen, die die Verteilernetze im ausgewählten Entlastungsabschnitt versorgen, und die Verteilernetzbetreiber stellen anschließend das Netz für die vorrangigen Kunden wieder unter Spannung.

Die Dauer einer Netzentlastung hängt hauptsächlich von zwei Parametern ab – einerseits von der verfügbaren Erzeugungs- und Importleistung und andererseits von der geschätzten Gesamtnachfrage zum selben Zeitpunkt. Eine Netzentlastung kann erforderlich sein, wenn die Nachfrage das Angebot (Erzeugung und Import) übersteigt. Von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kann sie normalerweise drei bis vier Stunden dauern.

Den gesetzlichen Bestimmungen zufolge obliegt es den Ministern für Wirtschaft und Energie, die Netzentlastung zu beschließen und anzuordnen, wenn sie aufgrund der Analyse des Übertragungsnetzbetreibers zu dem Schluss kommen, dass alle sonstigen Maßnahmen zur Abstimmung des Stromangebots auf die Nachfrage nicht ausreichen.

Die zuständigen Behörden haben angekündigt, beim Risiko einer Stromverknappung die Netzentlastung in Entlastungsabschnitt 8 zu beginnen und dann mit den übrigen Abschnitten in absteigender Reihenfolge fortzufahren. Während einer eventuellen folgenden Entlastungsperiode wird der nächstfolgende Abschnitt nach dem zuletzt entlasteten Abschnitt entlastet, damit die Folgen der Stromabschaltung für die Bevölkerung möglichst gleichmäßig verteilt werden. Beim Wechsel der Entlastungsabschnitte wird also nicht nur auf eine effektive Netzentlastung geachtet, sondern wird auch das Entlastungsrisiko berücksichtigt. Im Fall einer nächsten Verknappungsperiode wird der folgende Abschnitt (in absteigender Reihenfolge) entlastet, auch wenn der bei einem Verknappungsrisiko angekündigte Abschnitt nicht entlastet werden musste.

Ja, es kann sein, dass Ihre Wohnung vom selben Hauptversorgungskabel wie ein vorrangiger Kunde mit Strom versorgt wird. Wird dieser vorrangige Kunde nach der Netzentlastung wieder mit Strom versorgt, so gilt das auch für Ihre Wohnung. Geht es um eine selektive Netzentlastung, dann wird die Stromversorgung Ihrer Wohnung genauso wie die des vorrangigen Kunden im Prinzip nicht unterbrochen.

Das Risiko von Schäden an empfindlichen Elektrogeräten wegen einer Überspannung bei der Wiedereinschaltung ist zwar sehr gering, aber nicht völlig auszuschließen. Bei empfindlichen Elektrogeräten (zum Beispiel Fernseher, Computer) empfiehlt es sich, während einer Stromunterbrechung den Netzstecker zu ziehen, um dieses geringe Restrisiko völlig auszuschließen.

Wenn ein Gefrierschrank oder eine Gefriertruhe nicht mehr mit Strom versorgt wird, steigt die Innentemperatur um lediglich 1 °C pro Stunde. Es besteht also kein Risiko, dass tiefgekühlte Nahrungsmittel schnell auftauen. Da eine Entlastungsperiode, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, normalerweise drei bis vier Stunden dauern kann, ist das Risiko begrenzt.

Nein, Ihre Photovoltaikmodule brauchen Strom vom öffentlichen Verteilernetz, um funktionieren zu können. Wenn dieses Verteilernetz spannungsfrei ist, werden die Wechselrichter der Photovoltaikanlage automatisch in den Sicherheitsmodus geschaltet. Das bedeutet, dass sie sich selbst vom Netz trennen. Die Photovoltaikmodule erzeugen dann also keinen Strom mehr.

  1. Installieren Sie Ihren Generator immer an einer gut gelüfteten Stelle, vorzugsweise im Freien.
  2. Schalten Sie vor Ingebrauchnahme des Generators den Hauptschutzschalter Ihrer elektrischen Innenanlage ab, um die ganze Wohnung vom Verteilernetz zu trennen. Die Elektroanlage muss während der gesamten Nutzungsdauer vom Netz getrennt bleiben.
  3. Schließen Sie nicht die gesamte Elektroanlage an das Notstromaggregat an, sondern nur die Geräte, die Sie weiterhin mit Strom versorgen möchten.
  4. Schließen Sie keine Geräte im Badezimmer, in der Nähe eines Schwimmbeckens oder in einem anderen Raum, in dem sich Wasser befindet, an das Notstromaggregat an (Notstromaggregate sind nicht mit einem Fehlerschutzschalter ausgestattet).
  5. Wenn Sie über Photovoltaikmodule verfügen und die Netzentlastung in den Mittagsstunden erfolgt (was höchst unwahrscheinlich ist), dann versuchen Sie nicht, Ihre Elektroanlage gleichzeitig über das Notstromaggregat und die Photovoltaikmodule mit Strom zu versorgen.

Denken Sie auch daran, dass ein Eingriff im Stromschaltkasten erforderlich ist, wenn ein Notstromaggregat mehrere Stromkreise versorgt. Diese Arbeit überlassen Sie am besten einem Fachmann, zumal jede bedeutende Anpassung der Elektroanlage gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Ordnung für elektrische Anlagen (AOEA) erfolgen muss. Anschließend muss eine anerkannte Prüfstelle kontrollieren, ob diese Bestimmungen eingehalten wurden. Dies gilt sowohl bei Inselbetrieb des Generators als auch, wenn die Stromversorgung durch den Generator parallel zum Netz verläuft.

Generatoren, die parallel zum Netz funktionieren können, müssen dem Verteilernetzbetreiber unbedingt gemeldet werden und die technische Vorschrift C10/11 von Synergrid erfüllen.

Die Installation eines Generators unterliegt außerdem den gesetzlichen Vorschriften zum Umweltschutz. Je nach Leistung des Generators und Menge des gelagerten Brennstoffs kann es sein, dass Sie eine Erklärung abgeben oder sogar eine Umweltgenehmigung für den Generator, für die Lagerung des Brennstoffs oder für beide einholen müssen. Die Modalitäten sind je nach Region unterschiedlich.

Was ist nach einer Netzentlastung zu tun?

Nein, sobald die Netzspannung wiederhergestellt ist, können Haushaltsabnehmer (und andere Kunden, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind) den über das Netz gelieferten Strom verbrauchen.

Um jedoch eine Verbrauchsspitze zu vermeiden, wenn Verbrauchergruppen wieder mit Strom versorgt werden, empfiehlt es sich, nicht alle Elektrogeräte sofort wieder einzuschalten. Manche Geräte, zum Beispiel Kühlschränke und Heizkessel, verbrauchen in der Anlaufphase viel mehr Strom als normal. Deshalb ist es besser, die anderen Geräte nach und nach per Hand wieder einzuschalten, um einer neuen Verbrauchsspitze vorzubeugen.

Unsere Gesellschaft, die weitgehend von der Stromversorgung abhängig ist, wird auch unter normalen Umständen mit Stromunterbrechungen konfrontiert. Diese bereiten dem Verbraucher im Allgemeinen keine unüberwindbaren Probleme. Jeder Verbraucher muss jederzeit darauf vorbereitet sein, eine bestimmte Zeit lang ohne Strom auszukommen. Die erforderlichen Vorbeugungsmaßnahmen hat jeder Verbraucher selbst seinen Umständen entsprechend zu treffen.

Bei einer Netzentlastung infolge von Stromverknappung wird diese im Allgemeinen vorher angekündigt. Es wird dann sieben Tage im Voraus auf das Risiko einer Netzentlastung hingewiesen. Zugleich wird mittels einer Sensibilisierungskampagne versucht, die Stromnachfrage möglichst zu reduzieren und somit eine effektive Netzentlastung zu vermeiden. Am Vortag der effektiven Netzentlastung entscheiden die Minister für Wirtschaft und Energie, ob diese tatsächlich notwendig ist. In einem derartigen Fall mit Vorwarnung ist jeder Verbraucher verpflichtet, auch seiner Versicherung gegenüber, vorhersehbare mögliche Schäden an seinen Geräten soweit wie möglich zu begrenzen.

Außerdem dauert eine Netzentlastung im Allgemeinen nur einige Stunden, während ein totaler Stromausfall viel länger dauern würde, weil das Netz und die Stromerzeugungsanlagen nach und nach wieder eingeschaltet werden müssten.

Fluxys hat alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Kontinuität der Erdgasversorgung der Endverbraucher und der grenzüberschreitenden Ströme zu sichern. Eine eventuelle Entlastung des Stromnetzes hat keine Auswirkungen auf die Anlagen, die für den Netzbetrieb und die Versorgungssicherheit des Landes mit Erdgas unerlässlich sind. Im Fall einer Stromverknappung spielen diese Anlagen eine entscheidende Rolle bei der Begrenzung eines Mangels, indem sie einen Neustart der Stromerzeugung mittels gasbefeuerter Kraftwerke ermöglichen. Andererseits hat Fluxys im Einvernehmen mit den Verteilernetzbetreibern die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, damit die Funktion der Druckentlastungsstationen (Verbindung zwischen den Hochdruckleitungen von Fluxys und den Mittel- bzw. Niederdruckleitungen des Verteilernetzes) durch eine eventuelle Netzentlastung nicht beeinträchtigt wird.

Die Netzbetreiber haben alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Kontinuität der Erdgasversorgung der Endverbraucher zu sichern. Erdgaskochplatten und -herde, die keine Stromversorgung benötigen, können folglich in einem entlasteten Gebiet weiterhin funktionieren.

Geräte mit thermoelektrischem Flammenwächter (Thermoelement) brauchen lediglich Strom für den Betrieb der Zündvorrichtung (piezoelektrisches Element). Alternativ kann dann zum Anzünden ein Streichholz oder Feuerzeug verwendet werden. Ansonsten funktionieren diese Geräte auch ohne Strom ganz normal.

Geräte mit elektronischer Flammenüberwachung (Ionisierung) hingegen können ohne Strom nicht funktionieren.

In diesem Winter wird unser Land damit konfrontiert, dass mehrere Atomkraftwerke plötzlich nicht verfügbar sind. Das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage wird dadurch auf die Probe gestellt. Die zusätzliche Leistung, die benötigt wird, um die Sicherheit der Versorgung den ganzen Winter hindurch garantieren zu können, und die anfänglich auf 1600 bis 1700 MW geschätzt wurde, wurde infolge der gefundenen Lösungen berichtigt und wird der heutigen Erwartung nach 600 bis 900 MW betragen. Diese Werte werden laufend neu berechnet.

Die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten werden derzeit gemeinsam mit der föderalen Ministerin der Energie und diversen Marktparteien kontinuierlich erörtert. Elia, der Betreiber des Stromübertragungsnetzes, sieht vorerst noch keine zureichenden Lösungen, mit denen das Adäquatheitsproblem sich vollständig beseitigen ließe. Darum können wir bislang nicht ausschließen, dass der Entlastungsplan aktiviert werden muss, selbst wenn der belgische und der internationale Markt uns alle verfügbare Kapazität (durch Erzeugung, Laststeuerung und Import) liefern würde. Seit Mitte Oktober durchläuft Elia jede Woche einen Betriebsprozess, der die Prognosen für die nächste Woche bewertet. So können die eventuellen Maßnahmen für die nächste Woche in Rücksprache mit den zuständigen Behörden neu erwägt werden.

Der Entlastungsplan kommt als Bestandteil des föderalen Krisenplans nur in allerletzter Instanz, nachdem alle anderen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen Stromangebot und Nachfrage im Netz sich als unzureichend erwiesen haben, zum Einsatz.

Im Rahmen des Entlastungsplans sind im Fall einer erwiesenen Stromverknappung potenziell alle Kunden, die in einem von diesem Plan betroffenen Abschnitt an das Verteilernetz angeschlossen sind, von einer Unterbrechung der Stromversorgung betroffen.

Laut Gesetzgebung kann der Verteilernetzbetreiber nach der Netzentlastung eine Liste von vorrangigen Kunden wieder mit Strom versorgen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um die Krankenhäuser, die Telefonzentralen der Rettungsdienste und die Stationen der Netzbetreiber. Bei einer selektiven Entlastung wird die Stromversorgung dieser vorrangigen Kunden im Prinzip nicht unterbrochen.

Den Entlastungsplan mit den betroffenen Gemeinden können Sie hier einsehen.

Aufgrund von geplanten oder unerwarteten Betriebsarbeiten, zum Beispiel im Rahmen eines Netzausbaus oder von Wiederherstellungsarbeiten am Netz, können die Anschlussschemen angepasst werden, sodass ein Verbraucher durch eine andere Stromstation als auf dem ursprünglichen Schema angegeben versorgt wird. Die im Entlastungsplan enthaltenen Informationen sind daher nicht erschöpfend, sondern lediglich Anhaltspunkte, die einer Momentaufnahme der sich potentiell laufend ändernden Netzinfrastruktur entsprechen. Es ist darum nicht möglich, mit absoluter Sicherheit anzugeben, ob das Netz für einen bestimmten Verbraucher effektiv entlastet wird oder nicht.

Nach Vorschlägen des speziell zu diesem Zweck gebildeten Lenkungsausschusses (bestehend aus der Generaldirektion Energie des föderalen öffentlichen Dienstes für Wirtschaft, Elia, Synergrid, dem föderalen Krisenzentrum und den regionalen Krisenzentren Flanderns und der Wallonie) wurden der Königliche Erlass vom 19. Dezember 2002 und der Ministerialerlass vom 3. Juni 2005 dahingehend geändert, dass nun der Entlastungsplan als letztes Mittel genannt wird. Die geänderten Gesetzestexte wurden dem Staatsrat zur Stellungnahme unterbreitet und sollten in den kommenden Wochen im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden.

Laut diesen Gesetzestexten ist Elia damit beauftragt, dem Minister der Energie einen Entlastungsplan vorzuschlagen.

Die Regelung sieht eine Unterteilung des Stromnetzes in fünf Gebiete vor (Nordwest, Nordost, Zentrum, Südwest und Südost), in denen die Entlastungsleistung jeweils einem proportionalen Anteil der Gesamtleistung dieses Gebiets entspricht. Um die Auswirkungen der Netzentlastung möglichst gleichmäßig zu verteilen, umfasst jedes Gebiet acht Entlastungsabschnitte. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurden die in diesen acht Entlastungsabschnitten gelegenen Stadtzentren von Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern, Verkehrsflughäfen und Handelshäfen nicht in den Entlastungsplan miteinbezogen.

Über die Durchführung einer Entlastung zur Vermeidung eines totalen Stromausfalls sowie über die entsprechenden Modalitäten entscheiden die Minister für Energie und Wirtschaft unter Berücksichtigung der aktuellen Umstände.