Meine Rechnung als Gewerbekunde mit Spitzenwertmessung
Für Gewerbekunden mit Spitzenwertmessung wird zusätzlich zu den verhältnismäßigen Kosten (€/kWh) eine Kapazitätskomponente (€/kW) in Rechnung gestellt. Ihre Zählerstände werden automatisch erfasst, sodass die Abrechnung auf Ihrem tatsächlichen Monatsverbrauch basiert.
Hauptvorteile:
- Sie zahlen genau das, was Sie jeden Monat verbrauchen;
- keine unvorhergesehenen Monats- oder Regularisierungsrechnungen mehr.

Ihre Energierechnungen: Das ändert sich 2025
Sie erhalten von Ihrem Energieversorger monatlich eine Stromrechnung mit folgenden Posten:
- Ihr Energieverbrauch zum Preis des gewählten Anbieters;
- die von der Wallonischen Kommission für Energie (CWaPE) genehmigten Transport- und Verteilertarife
- die von den regionalen und föderalen Behörden erhobenen Gebühren
Ab 2025 wird die Tarifberechnungsmethode verändert, damit die tatsächlichen Netznutzung besser dargestellt und eine optimierte Verwaltung gefördert wird.
Die Kapazitätskomponente Ihrer Rechnung wird wie folgt aufgeteilt:
1. Monatliche Spitze (2/3 der Kapazitätskomponente)
- Basierend auf der elftgrößten Viertelstundenleistung (Spitzenleistung) des Monats. Liegen keine ausreichenden Daten vor, entspricht die monatliche Spitze der maximalen Leistung des Monats.
- Fördert eine effiziente Verwaltung Ihres kurzfristigen Verbrauchs.
2. Jährliche Spitze (1/3 der Kapazitätskomponente)
- Berechnet auf der Grundlage der höchsten Monatswerte der letzten zwölf Monate (des betreffenden Monats und der elf Vormonate oder, falls keine vollständigen Daten vorliegen, auf Basis der für diesen Zeitraum verfügbaren Daten).
- Berücksichtigt Ihre langfristigen strukturellen Bedarfe.
Berechnungsbeispiel für 2025
Dieses Berechnungsbeispiel einer Kapazitätskomponente basiert auf den folgenden Beträgen:
- Jährliche Spitze: 1,4635602 €/kW (für MS mit Fakturierung der Kapazitätskomponente).
- Monatliche Spitze: 2,9271203 €/kW (für MS mit Fakturierung der Kapazitätskomponente).
Nehmen wir als Beispiel einen MS-Kunden (Mittelspannung) mit einer jährlichen Spitze von 190 kW und einer monatlichen Spitze von 120 kW, dem die Kapazitätskomponenten in Rechnung gestellt werden. Für T-MS-, MS- und T-NS-Kunden wird ein Degressivitätskoeffizient E1 in die Berechnung des Kapazitätszuschlags einbezogen. Dieser Koeffizient bewirkt eine Verringerung der Kapazitätskomponente, der dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Seine Wirkung nimmt jedoch schrittweise ab; zum 1. Januar 2030 wird er vollständig abgeschafft.
Blindenergie: Präzise Tarifgestaltung
Ab 2025 wird die Tarifgestaltung der Blindenergie angepasst, damit sie den Realitäten des Netzes besser entspricht:
- Fakturierung auf Grundlage von Viertelstundenmessungen, differenziert zwischen kapazitiver und induktiver Energie
- Preiskalkulation sowohl für die Entnahme als auch Einspeisung von Blindenergie
- Die Kosten für Blindenergie werden nicht mehr in die Verteilerkosten, sondern in die Kosten für das Übertragungsnetz einbezogen. Diese Änderung entspricht besser der tatsächlichen Kostenstruktur und fördert eine rationellere Nutzung der Netzressourcen.
Warum diese Änderungen?
Dezentrale Erzeugungsanlagen sowie die Verlängerung des Netzes führen zu erheblichen Spannungsschwankungen. Eine detailliertere Tarifgestaltung fördert eine bessere Kontrolle der Blindleistung und reduziert die Mehrkosten des Netzbetreibers.
Nähere Informationen finden Sie unter Tarifberechnungsmethode 2025-2029 der CWaPE (ab Seite 198).

Berechnung Ihres Spitzenwertes mit einem AMR-Zähler
Der fernauslesbare Zähler erfasst die durchschnittliche Leistungsaufnahme aus dem Netz während der Viertelstunde, in der Ihr Verbrauch jeden Monat am höchsten war. Anhand dieser genauen Messung können Sie Ihren tatsächlichen Verbrauch nachvollziehen und so Ihr Energieverhalten für eine Kostensenkung anpassen.
Für Nutzer mit einer gemessenen Lastkurve entspricht die in Rechnung gestellte Leistungsspitze der elfthöchsten Leistungsspitze, die im Laufe des Monats gemessen wurde. Diese Methode hat das Ziel, extreme Schwankungen auszugleichen und eine größere Stabilität bei der Fakturierung zu gewährleisten.
Sie benötigen Unterstützung oder weitere Informationen? Dann kontaktieren Sie Ihren Account Manager unter: accountmanagerores@ores.be