Aktuell ist der Peer-to-Peer-Austausch von Energie noch nicht möglich. Der gesetzliche Rahmen für den Peer-to-Peer-Austausch liegt noch nicht vor. Weitere Informationen folgen, sobald die wallonische Regierung ein diesbezügliches Gesetz erlassen hat.

Der Peer-to-Peer-Austausch bezeichnet den Verkauf von Strom, der durch erneuerbare Energieträger erzeugt wird, unter zwei Wohnungen auf der Basis eines Vertrags.

Wichtig:

  • Teilen Sie Ihre Energie: Ob Familie, Freunde oder Nachbarn, Sie entscheiden, mit wem Sie Ihren Überschussstrom teilen.
  • Bestimmen Sie Ihren Strompreis: Bestimmen Sie selbst im Rahmen eines Vertrags den Preis, zu dem Sie Ihren Strom miteinander teilen.
  • Profitieren Sie vom Eigenverbrauch, wenn Strom erzeugt wird: Damit die Teilung interessant ist, stellen Sie den unmittelbaren Eigenverbrauch möglichst dann sicher, wenn Energie erzeugt wird, und sorgen Sie dafür, dass der Verbraucher Ihres Energieüberschusses diesen bei der Einspeisung verbraucht. Beispiel: tagsüber, falls Sie Fotovoltaikpaneele nutzen.
  • Einige Voraussetzungen: Der Austausch kann nur unter zwei Kunden erfolgen, die beide über einen Smart Meter verfügen.

Frage zum Thema

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  • Die Energiegemeinschaft muss seine Rechtseinheit sein (VoG, Genossenschaft …).
  • Ihr Zweck muss die Erzielung sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Gewinne sein.
  • Die Energiegemeinschaft muss auf einer offenen und freiwilligen Bürgerbeteiligung beruhen.
  • Nur die Bürger, die KMU und die lokalen Behörden können Mitglieder einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft sein.
  • Die Energiegemeinschaft muss auf lokaler Ebene von ihren Mitgliedern (Bürgern, KMU, lokalen Behörden) verwaltet werden.

Die Mitglieder einer Energiegemeinschaft können Energie gemeinsam nutzen, die durch erneuerbare (EEG) oder nicht erneuerbare Energieträger (BEG) erzeugt werden, wobei die betreffenden Erzeugungsanlagen der Gemeinschaft oder einem bzw. mehreren Mitgliedern gehören.

Die gemeinsam genutzte Energie stammt meistens aus Fotovoltaikpaneelen, die auf dem Dach eines öffentlichen Gebäudes (Schule, Sporthalle…) oder eines privaten Gebäudes (Wohngebäude, Unternehmen, Privatperson…) montiert sind. Die Energie kann auch aus Windrädern oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Wärme und Strom) stammen.

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