Lastabwurf – Privat- und Gewerbekunden
Allgemeine Infos
Aktuell gibt es nach Meinung von Elia, dem Betreiber des Stromübertragungsnetzes, noch keine ausreichenden Lösungen, die das Risiko einer Stromknappheit während des gesamten Winters vollständig ausschließen. Daher kann die Aktivierung des Lastabwurfplans zum aktuellen Zeitpunkt nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Jedes Jahr ab Mitte Oktober führt Elia eine wöchentliche Lagebeurteilung durch und erstellt wöchentliche Prognosen. Gemeinsam mit den zuständigen Behörden lässt sich anhand dieser Analysen beurteilen, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Der Lastabwurfplan, ein Bestandteil des föderalen Krisenplans, kommt nur als letztes Mittel zum Einsatz, wenn sich alle anderen Maßnahmen als unzureichend erweisen und das Gleichgewicht zwischen Stromangebot und -nachfrage im Netz nicht wiederhergestellt werden konnte.
Im Rahmen des Lastabwurfplans sind alle Kunden, die an das Verteilernetz in einem von diesem Plan betroffenen „Abschnitt“ angeschlossen sind, im Falle einer nachgewiesenen Stromknappheit potenziell von einer Unterbrechung der Stromversorgung betroffen.
Die Gesetzgebung schreibt vor, dass der Verteilernetzbetreiber nach einem Lastabwurf eine Liste von vorrangigen Kunden wieder mit Strom versorgen kann. Dabei handelt es sich vorwiegend um Allgemeinkrankenhäuser, psychiatrische Kliniken, Notrufzentralen und die Leitstellen der Netzbetreiber selbst. Im Falle eines selektiven Lastabwurfs wird die Stromversorgung dieser vorrangigen Kunden grundsätzlich nicht unterbrochen.
Sie können den Lastabwurfplan und die betroffenen Gemeinden hier abrufen.
Aufgrund von geplanten oder unerwarteten Betriebsarbeiten, zum Beispiel im Rahmen eines Netzausbaus oder von Wiederherstellungsarbeiten am Netz, können die Anschlussschemen angepasst werden, sodass ein Verbraucher durch eine andere Stromstation als auf dem ursprünglichen Schema angegeben versorgt wird. Die im Entlastungsplan enthaltenen Informationen sind daher nicht erschöpfend, sondern lediglich Anhaltspunkte, die einer Momentaufnahme der sich potentiell laufend ändernden Netzinfrastruktur entsprechen. Es ist darum nicht möglich, mit absoluter Sicherheit anzugeben, ob das Netz für einen bestimmten Verbraucher effektiv entlastet wird oder nicht.
Der Lastabwurfplan wird von den föderalen Behörden auf Vorschlag von Elia, dem Betreiber des Stromübertragungsnetzes, erstellt. Sein Ziel ist es, die Stabilität des belgischen Stromnetzes zu gewährleisten und im Falle einer Stromknappheit einen flächendeckenden Stromausfall zu verhindern. Die Gesetzgebung sieht vor, dass der Lastabwurfplan und die Modalitäten seiner Umsetzung vom föderalen Minister für Energie in Absprache mit dem föderalen Minister für Wirtschaft und nach Anhörung der CREG (Föderale Regulierungskommission für Strom und Gas) festgelegt werden.
Die Gebiete, in denen ein Lastabwurf in Betracht kommt, werden anhand von drei Hauptkriterien ermittelt:
- Flexibilität: Der Plan ist in mehrere Abschnitte unterteilt, die je nach Ausmaß der Stromknappheit aktiviert werden können.
- Geografische Lage: Die verschiedenen Abschnitte sind über das gesamte Gebiet verteilt, damit Gleichgewicht und Stabilität des Stromnetzes gewährleistet sind.
- Rangfolge der Priorität: Bestimmte Gebiete oder Nutzer können gemäß den in den Vorschriften festgelegten Prioritäten eine Sonderbehandlung erhalten.
Diese Kriterien ermöglichen die Ermittlung:
- ob eine Gemeinde vom Lastabwurf betroffen ist;
- in welchem Ausmaß sie betroffen sein kann;
- welche Nutzer von einem Lastabwurf ausgeschlossen oder vorrangig wieder mit Strom versorgt werden.
Der geltende Rechtsrahmen wird insbesondere durch den Ministerialerlass vom 3. Juni 2005 festgelegt, mit dem der Lastabwurfplan für das Stromübertragungsnetz festgelegt wurde.
Elia, der Betreiber des Stromübertragungsnetzes, und die Verteilernetzbetreiber haben gemeinsam ein Lastabwurfverfahren festgelegt: den selektiven Lastabwurf.
Konkret ausgedrückt: Wird die Information früh genug übermittelt, können die Verteilernetzbetreiber auf Anweisung von Elia die Stromversorgung in dem betroffenen Gebiet unterbrechen und dabei, soweit möglich, die Versorgung von vorrangigen Kunden wie Allgemeinkrankenhäusern und psychiatrischen Kliniken aufrechterhalten.
Ist ein selektiver Lastabwurf nicht möglich, unterbricht Elia als Standardverfahren die Stromversorgung der Umspannwerke im betroffenen Gebiet. Die Verteilernetzbetreiber stellen anschließend die Stromversorgung der vorrangigen Kunden wieder her.
Vorrangige Nutzer sind insbesondere:
- Allgemeinkrankenhäuser und psychiatrische Kliniken
- Notrufzentralen (112, 100 und 101)
- Unverzichtbare Anlagen der Netzbetreiber
Senioren- und Pflegeheime gelten nicht als vorrangige Nutzer.
Im Fall eines Lastabwurfs wird die Stromversorgung der vorrangigen Nutzer so weit wie möglich aufrechterhalten. Lässt sich eine Abschaltung nicht vermeiden, wird deren Stromversorgung schnellstmöglich wiederhergestellt.
Elia und die Betreiber der lokalen Übertragungs- und Verteilernetze sorgen dafür, dass die Versorgung dieser systemrelevanten Nutzer vorrangig aufrechterhalten oder wiederhergestellt wird.
Die Technik im Fall eines „klassischen“ (nicht selektiven) Lastabwurfs besteht darin, bestimmte Abschnitte des Verteilernetzes abzuschalten, indem die Verbindung zum von Elia betriebenen Hochspannungsnetz vorübergehend unterbrochen wird. Bei diesem Vorgang ist eine Unterscheidung zwischen den an das Verteilernetz angeschlossenen Verbrauchern und Erzeugern nicht möglich. Daher werden die an einen abgeschalteten Abschnitt des Verteilnetzes angeschlossenen Erzeugungseinheiten gemäß den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften unterbrochen, diese trennen sich dann automatisch vom Netz. Dies gilt, unabhängig von ihrer Erzeugungsleistung, für alle an die Verteilernetze angeschlossenen dezentralen Erzeugungseinheiten.
Anschließend wird der Verteilernetzbetreiber die direkt an die Hochspannungsstation angeschlossenen Erzeugungsanlagen schnellstmöglich wieder ans Netz bringen, damit diese zur Verringerung der Versorgungsengpässe beitragen können. Die übrigen Erzeugungseinheiten, unabhängig davon, ob sie an das Niederspannungsnetz oder an einen Mittelspannungsschleife angeschlossen sind, können dagegen nicht schnell wieder mit Strom versorgt werden, da sie sich meistens in Netzabschnitten befinden, in denen die Erzeugung geringer ist als der Verbrauch. Eine erneute Stromeinspeisung in diese Teile des Netzes würde die Versorgungsengpässe weiter verschärfen. Das muss unbedingt vermieden werden.
Bei einem selektiven Lastabwurf (der bei einer rechtzeitigen Ankündigung dieser Maßnahme durchgeführt wird) halten die Verteilernetzbetreiber die Mittelspannungsnetze, in denen die eingespeiste Energiemenge ständig höher als die verbrauchte Energiemenge ist, so weit wie möglich unter Spannung.
Speziell für Photovoltaikmodule ist hinzuzufügen, dass eventuelle Lastabwürfe normalerweise erst im Winter erfolgen, und zwar zu Zeiten der Verbrauchsspitzen. Diese Spitzen treten in der Regel nach 17:00 Uhr auf, wenn die Stromerzeugung durch Photovoltaik gleich Null oder vernachlässigbar ist.
Die Funktionsweise finden Sie auf unserer Seite zum Lastabwurf .
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des FÖD.
In Zusammenarbeit mit den föderalen Behörden und dem Krisenzentrum erarbeiten die Gemeinden einen Notfallplan für ihre Bürger, damit man die Folgen eines Lastabwurfs so gut wie möglich abschätzen kann. Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht auf Strom verzichten können, wenden Sie sich bitte im Voraus an die zuständigen Vertreter Ihrer Gemeinde. Diese können Sie am besten über die lokalen Vorkehrungen im Falle eines tatsächlichen Lastabwurfs informieren.
Eine Gasknappheit tritt ein, wenn das verfügbare Angebot nicht mehr für die Versorgung aller Verbraucher ausreicht. Diese Situation kann insbesondere durch ein Infrastrukturproblem (z. B. einen Cyberangriff) oder durch Versorgungsschwierigkeiten aufgrund geopolitischer Umstände verursacht werden.
Risikomanagement
Die zuständigen Behörden überwachen ständig die aktuelle Lage. Bei einem erhöhten Risiko einer Versorgungsunterbrechung können sie Maßnahmen für ein Krisenmanagement ergreifen, die dem festgestellten Schweregrad angepasst sind.
Notfallstufen
- Frühwarnung: Es gibt konkrete Anzeichen für ein erhöhtes Risiko einer Verschlechterung der Versorgungslage, die zu einer Krise führen könnte.
- Warnung: Eine Versorgungsstörung oder außergewöhnlich hohe Nachfrage verschlechtert erheblich die Lage.
- Notfallwarnung: Das verfügbare Angebot reicht nicht mehr zur Deckung der Nachfrage. Zum Schutz insbesondere der vorrangigen Kunden sind außergewöhnliche Maßnahmen erforderlich.
Informieren Sie sich auf der Webseite des FÖD Wirtschaft über die Bedingungen der Auslösung der verschiedenen Notfallstufen und die entsprechend vorgesehenen Maßnahmen:
Eigene Vorbereitung auf einen Lastabwurf
Strom sollte man grundsätzlich nicht verschwenden. Im Fall der Gefahr einer Stromknappheit kann es vor allem zu Zeiten der allgemeinen Verbrauchsspitzen wichtig sein, den eigenen Verbrauch zu senken. Diese Spitzen treten meistens im Winter am späten Nachmittag und am frühen Abend (17:00 Uhr bis 20:00 Uhr) auf.
Nein. Der Lastabwurfplan ist festgelegt im Königlichen Erlass vom 19. Dezember 2002 und im Ministeriellen Erlass vom 3. Juni 2005 in ihrer Neufassung, die im Anschluss an die Erfahrung im Jahr 2014 verabschiedet wurden. Die angepassten Wortlaute wurden im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.
Die Minister für Energie und Wirtschaft können die Anwendung eines Lastabwurfplans als letztes Mittel mit dem Ziel beschließen, einen flächendeckenden Stromausfall zu verhindern. Ein flächendeckender Stromausfall ist die unkontrollierte Abschaltung aller Verbraucher infolge eines Zusammenbruchs des Stromnetzes aufgrund eines Ungleichgewichts zwischen Stromnachfrage und -angebot. Die Stromnetzbetreiber setzen die Entscheidungen der zuständigen Behörden um.
Nein, ein Lastabwurf ist eine behördliche Entscheidung im Rahmen des föderalen Lastabwurfplans, aus der sich kein automatischer Anspruch auf Entschädigung ergibt.
Der Lastabwurf ist eine außergewöhnliche Schutzmaßnahme mit dem Ziel, einen flächendeckenden Stromausfall zu verhindern. Er wird im Normalfall im Voraus angekündigt, damit Nutzer die notwendigen Maßnahmen ergreifen können, ihre Anlagen zu schützen und mögliche Schäden zu begrenzen. Unternehmen und Privatpersonen werden gebeten, für ihre jeweilige Situation geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen und die in ihrer Versicherung vorgesehenen Leistungen zu überprüfen.
Während des Lastabwurfs
Die Dauer eines Lastabwurfs hängt vorwiegend von zwei Faktoren ab: der verfügbaren Erzeugungs- und Importleistung und dem geschätzten Gesamtbedarf zu diesem Zeitpunkt. Ein Lastabwurf kann notwendig sein, solange der Bedarf das Angebot (Erzeugung + Importe) übersteigt. Liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor, kann ein Lastabwurf drei bis vier Stunden dauern.
Wie gesetzlich festgelegt, entscheiden die Minister für Wirtschaft und Energie über die Durchführung eines Lastabwurfs und erteilen die entsprechende Anweisung, falls die Analyse des Übertragungsnetzbetreibers ergibt, dass die übrigen Maßnahmen für die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage nicht auseichen.
Die zuständigen Behörden haben angekündigt, im Falle einer möglichen Lastabwurfgefahr mit Abschnitt 8 zu beginnen und anschließend die Abschnitte in absteigender Reihenfolge abzuschalten. In einer eventuellen Folgephase ist der Abschnitt vorgesehen, der unmittelbar auf den zuletzt abgeschalteten Abschnitt folgt, damit die Folgen des Lastabwurfs möglichst gleichmäßig auf die Bevölkerung verteilt werden. Bei der Rotation der Abschnitte wird daher nicht nur ein tatsächlicher Lastabwurf, sondern auch das damit verbundene Risiko berücksichtigt. Selbst wenn bei einem Lastabwurfrisiko ein Abschnitt nicht abgeschaltet werden musste, wird der nächste Abschnitt (in absteigender Reihenfolge) bei einem späteren Versorgungsengpass abgeschaltet.
Ja, falls die Stromversorgung Ihres Haushalts über dasselbe Hauptkabel eines vorrangigen Kunden erfolgt. Wird dieser vorrangige Kunde unmittelbar nach Beginn des Lastabwurfs wieder mit Strom versorgt, gilt das auch für Ihren Haushalt. Im Fall eines selektiven Lastabwurfs wird die Stromversorgung Ihres Haushalts, wie beim vorrangigen Kunden, grundsätzlich nicht abgeschaltet.
Das Risiko von Schäden an empfindlichen Elektrogeräten wegen einer Überspannung bei der Wiedereinschaltung ist zwar sehr gering, aber nicht völlig auszuschließen. Bei empfindlichen Elektrogeräten (zum Beispiel Fernseher, Computer) empfiehlt es sich, während einer Stromunterbrechung den Netzstecker zu ziehen, um dieses geringe Restrisiko völlig auszuschließen.
Wird ein Gefrierschrank nicht mehr mit Strom versorgt wird, steigt die Temperatur nur um 1 °C pro Stunde. Tiefgekühlte Lebensmittel laufen daher nicht Gefahr, schnell aufzutauen. Abgesehen von Ausnahmefällen, da ein Lastabwurf drei bis vier Stunden dauern könnte, ist das Risiko begrenzt.
Doch, denn Ihre Photovoltaikanlage benötigt für ihre Funktion eine Stromversorgung durch das öffentliche Verteilernetz. Liefert dieses Verteilernetz keinen Strom mehr, schalten die PV-Wechselrichter automatisch in den Sicherheitsmodus, d. h. sie trennen sich selbstständig vom Netz. Die PV-Module erzeugen dann keinen Strom mehr.
- Stellen Sie Ihren Generator/Ihr Notstromaggregat immer an einem gut belüfteten Ort auf, vorzugsweise im Freien.
- Trennen Sie sich mit dem Hauptschalter („Öffnen“) Ihrer Hausinstallation vom Stromnetz, bevor Sie den Generator in Betrieb nehmen. Lassen Sie den Schalter während der gesamten Betriebsdauer ausgeschaltet.
- Schließen Sie nicht Ihre gesamte Anlage an das Notstromaggregat an, sondern nur die Geräte/Anlagen, deren Stromversorgung Sie sicherstellen möchten.
- Schließen Sie keine Geräte an, die sich in einem Nassraum (Badezimmer, in der Nähe eines Schwimmbeckens usw.) befinden, da die Stromversorgungsanlagen nicht mit einem Fehlerstromschutzschalter ausgestattet sind.
- Versuchen Sie bei einer PV-Anlage im (sehr unwahrscheinlichen) Fall eines Lastabwurfs mitten am Tag nicht, Ihren Strom gleichzeitig über das Notstromaggregat und die PV-Module zu beziehen.
Denken Sie außerdem daran: Versorgt Ihr Generator mehrere Stromkreise, ist ein Eingriff am Schaltschrank erforderlich. Überlassen Sie diese Arbeit besser einem Fachmann. Denn jede wesentliche Änderung an der Elektroinstallation muss gemäß der Allgemeinen Ordnung für elektrische Anlagen (AOEA) erfolgen. Anschließend wird eine Prüfstelle kontrollieren, ob die Vorschriften eingehalten wurden. Dies gilt sowohl, wenn der Generator parallel zum Netz liefert, als auch bei einem Inselbetrieb.
Generatoren, die parallel mit dem Netz funktionieren, müssen obligatorisch dem Verteilernetzbetreiber gemeldet werden und die Technische Vorschrift C10/11 von Synergrid erfüllen.
Außerdem unterliegt die Installation eines Generators umweltrechtlichen Bestimmungen. Abhängig von der Leistung des Generators und der Menge des gelagerten Brennstoffs müssen Sie diese Daten eventuell melden oder benötigen sogar eine Umweltgenehmigung für den Generator, die Brennstofflagerung oder beides. Die Bestimmungen sind regional unterschiedlich.
Das Risiko eines Lastabwurfs betrifft alle Kunden, die an das Stromverteilernetz angeschlossen sind, unabhängig davon, ob sie mit Mittel- oder Niederspannung versorgt werden.
Direkt an das Hochspannungsnetz von Elia angeschlossene Kunden sind normalerweise jedoch nicht von Lastabwürfen betroffen. Eine Ausnahme gilt für Kunden, die mit Elia einen Vertrag abgeschlossen haben, der die Unterbrechung ihrer Stromversorgung im Falle einer Stromknappheit vorsieht.
Im Falle eines Versorgungsengpasses werden vorrangig diese vertraglich vereinbarten abschaltbaren Kapazitäten aktiviert. Erst danach wird, falls erforderlich, der für die Verteilernetze geltende Lastabwurfplan umgesetzt.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie ein Notstromaggregat einen reibungslosen Betrieb des Stromnetzes unterstützen kann: entweder durch eine gewerbliche Vereinbarung mit einem Verantwortlichen für das Netzgleichgewicht (in diesem Fall wird das Aggregat auf dessen Anforderung in Betrieb genommen) oder die Teilnahme an einem der von Elia eingerichteten Reservedienste (Tertiärreserve R3DP) zur Aufrechterhaltung des Netzgleichgewichts (in diesem Fall wird der Generator auf Anforderung von Elia über ein Aggregat in Betrieb genommen).
In beiden Fällen ist eine vorherige Genehmigung des Verteilernetzbetreibers erforderlich. Die Notstromversorgung muss die technischen Vorgaben des Verteilernetzbetreibers gemäß den regionalen Vorschriften erfüllen.
Man muss sich bewusst sein, dass ein Stromausfall, unabhängig von der Gefahr einer Stromknappheit, immer möglich ist: Gründe können beispielsweise Arbeiten am Stromnetz oder ein Sturm sein, der bestimmte Teile des Netzes beschädigt. Alle Verbraucher müssen daher immer darauf vorbereitet sein, eventuell einige Stunden ohne Strom auszukommen zu müssen. Die Art der vorbeugenden Maßnahmen liegt, je nach seiner individuellen Situation, in der Verantwortung des Verbrauchers.
Es gibt verschiedene Systeme (Batterien, Notstromaggregate) zum Ausgleich eines netzbedingten (vollständigen oder teilweisen) Stromausfalls: Die Auswahl der für ihn besten Lösung (eventuell mithilfe eines Installateurs) liegt in der Verantwortung des Nutzers.
Wird Ihr Generator (im Falle von PV-Modulen Ihr Wechselrichter) parallel zum Verteilernetz betrieben, muss er vom Netz getrennt werden, sobald das Netz nicht mehr unter Spannung steht. Ihre Anlage funktioniert dann im Inselbetrieb, sofern sie dafür ausgelegt ist. Jede Anlage dieser Art muss dem Verteilernetzbetreiber gemeldet werden und die Technische Vorschrift C10/11 von Synergrid erfüllen.
Was geschieht nach einem Lastabwurf?
Nein, sobald die Spannung im Netz wiederhergestellt ist, können Privatkunden (und andere an das Niederspannungsnetz angeschlossene Kunden) den über das Netz gelieferten Strom wieder normal nutzen.
Zur Vermeidung einer Verbrauchsspitze, sobald Gruppen von Verbrauchern wieder mit Strom versorgt werden, wird empfohlen, nicht alle Geräte sofort wieder einzuschalten. Bestimmte Geräte wie Kühlschränke und Heizkessel verbrauchen beim Anlaufen deutlich mehr Strom. Daher sollten Sie Ihre anderen Geräte schrittweise und manuell wieder einschalten.
Unsere Gesellschaft, die in hohem Maße von der Stromversorgung abhängig ist, muss auch unter normalen Umständen immer mit Stromausfällen rechnen. Diese stellen für den Nutzer in der Regel keine unüberwindbaren Probleme dar. Alle Nutzer müssen jederzeit darauf vorbereitet sein, für einen bestimmten Zeitraum ohne Strom auskommen zu müssen. Die in diesem Fall erforderlichen Vorbeugungsmaßnahmen muss jeder Nutzer seiner eigenen Situation entsprechend festlegen.
Im Falle einer Stromknappheit wird ein Lastabwurf normalerweise angekündigt. Sieben Tage im Voraus wird auf die Gefahr eines Lastabwurfs hingewiesen. Es werden Aufklärungsmaßnahmen mit dem Ziel durchgeführt, den Strombedarf zu senken und somit einen tatsächlichen Lastabwurf zu vermeiden. Am Tag vor der angekündigten Stromknappheit entscheiden die Minister für Energie und Wirtschaft, ob ein Lastabwurf tatsächlich erforderlich ist. In dieser, im Voraus angekündigten Situation ist jeder Nutzer verpflichtet, eventuelle Beschädigungen seiner eigenen Anlage so weit wie möglich zu begrenzen. In diesem Fall sollte er auch seinen eigenen Versicherungsstatus prüfen.
Zudem dauert ein Lastabwurf meistens nur wenige Stunden, während ein flächendeckender Stromausfall wesentlich länger andauern würde, da das Netz und die Erzeugungsanlagen schrittweise wieder in Betrieb genommen werden müssen.
Fluxys hat die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung einer unterbrechungsfreien Erdgasversorgung der Endverbraucher und grenzüberschreitenden Gasflüsse durchgeführt. Ein eventueller Lastabwurf hat keine Auswirkungen auf die Anlagen, die für den Netzbetrieb und die Sicherheit der Erdgasversorgung des Landes unverzichtbar sind. Denn bei einer Verknappung haben diese Anlagen einen entscheidenden Anteil an der Begrenzung der Verknappung, indem sie die Stromerzeugung in den Erdgaskraftwerken wieder in Gang bringen.
Darüber hinaus hat Fluxys in Absprache mit den Verteilernetzbetreibern die notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit die Gasdruckregelstationen, diese bilden die Verbindung zwischen den Hochdruckleitungen von Fluxys und den Mittel- und Niederdruckleitungen des Verteilernetzes, nicht von den Folgen eines Lastabwurfs betroffen sind.
Die Netzbetreiber haben die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung einer unterbrechungsfreien Erdgasversorgung der Endverbraucher durchgeführt. Erdgasbetriebene Kochfelder und Herde, die keinen Stromanschluss benötigen, können daher auch in einem von einem Lastabwurf betroffenen Gebiet weiterhin betrieben werden.
Geräte mit thermoelektrischer Flammenüberwachung (Thermoelement) benötigen lediglich Strom für die Zündvorrichtung (piezoelektrisches Element). In diesem Fall können ein Streichholz oder ein Feuerzeug als alternative Zündquelle dienen. Danach funktionieren diese Geräte einwandfrei ohne Strom.
Geräte mit elektronischer Flammenüberwachung (Ionisierung) sind dagegen ohne Strom nicht funktionsfähig.
Diese Stationen sind grundsätzlich mit einer „Unterspannungsspule“ ausgestattet. Diese trennt die Anlage des Kunden automatisch vom Netz, sobald die Netzspannung ausfällt.
Sobald das Netz wieder unter Spannung steht, muss der Kunde seine Anlage selbst wieder an das Netz anschließen. Der Netzbetreiber greift bei diesem Vorgang nicht ein.
Aktuell gibt es nach Meinung von Elia, dem Betreiber des Stromübertragungsnetzes, noch keine ausreichenden Lösungen, die das Risiko einer Stromknappheit während des gesamten Winters vollständig ausschließen. Daher kann die Aktivierung des Lastabwurfplans zum aktuellen Zeitpunkt nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Jedes Jahr ab Mitte Oktober führt Elia eine wöchentliche Lagebeurteilung durch und erstellt wöchentliche Prognosen. Gemeinsam mit den zuständigen Behörden lässt sich anhand dieser Analysen beurteilen, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Der Lastabwurfplan, ein Bestandteil des föderalen Krisenplans, kommt nur als letztes Mittel zum Einsatz, wenn sich alle anderen Maßnahmen als unzureichend erweisen und das Gleichgewicht zwischen Stromangebot und -nachfrage im Netz nicht wiederhergestellt werden konnte.
Im Rahmen des Lastabwurfplans sind alle Kunden, die an das Verteilernetz in einem von diesem Plan betroffenen „Abschnitt“ angeschlossen sind, im Falle einer nachgewiesenen Stromknappheit potenziell von einer Unterbrechung der Stromversorgung betroffen.
Die Gesetzgebung schreibt vor, dass der Verteilernetzbetreiber nach einem Lastabwurf eine Liste von vorrangigen Kunden wieder mit Strom versorgen kann. Dabei handelt es sich vorwiegend um Allgemeinkrankenhäuser, psychiatrische Kliniken, Notrufzentralen und die Leitstellen der Netzbetreiber selbst. Im Falle eines selektiven Lastabwurfs wird die Stromversorgung dieser vorrangigen Kunden grundsätzlich nicht unterbrochen.
Sie können den Lastabwurfplan und die betroffenen Gemeinden hier abrufen.
Aufgrund von geplanten oder unerwarteten Betriebsarbeiten, zum Beispiel im Rahmen eines Netzausbaus oder von Wiederherstellungsarbeiten am Netz, können die Anschlussschemen angepasst werden, sodass ein Verbraucher durch eine andere Stromstation als auf dem ursprünglichen Schema angegeben versorgt wird. Die im Entlastungsplan enthaltenen Informationen sind daher nicht erschöpfend, sondern lediglich Anhaltspunkte, die einer Momentaufnahme der sich potentiell laufend ändernden Netzinfrastruktur entsprechen. Es ist darum nicht möglich, mit absoluter Sicherheit anzugeben, ob das Netz für einen bestimmten Verbraucher effektiv entlastet wird oder nicht.
Der Lastabwurfplan wird von den föderalen Behörden auf Vorschlag von Elia, dem Betreiber des Stromübertragungsnetzes, erstellt. Sein Ziel ist es, die Stabilität des belgischen Stromnetzes zu gewährleisten und im Falle einer Stromknappheit einen flächendeckenden Stromausfall zu verhindern. Die Gesetzgebung sieht vor, dass der Lastabwurfplan und die Modalitäten seiner Umsetzung vom föderalen Minister für Energie in Absprache mit dem föderalen Minister für Wirtschaft und nach Anhörung der CREG (Föderale Regulierungskommission für Strom und Gas) festgelegt werden.
Die Gebiete, in denen ein Lastabwurf in Betracht kommt, werden anhand von drei Hauptkriterien ermittelt:
- Flexibilität: Der Plan ist in mehrere Abschnitte unterteilt, die je nach Ausmaß der Stromknappheit aktiviert werden können.
- Geografische Lage: Die verschiedenen Abschnitte sind über das gesamte Gebiet verteilt, damit Gleichgewicht und Stabilität des Stromnetzes gewährleistet sind.
- Rangfolge der Priorität: Bestimmte Gebiete oder Nutzer können gemäß den in den Vorschriften festgelegten Prioritäten eine Sonderbehandlung erhalten.
Diese Kriterien ermöglichen die Ermittlung:
- ob eine Gemeinde vom Lastabwurf betroffen ist;
- in welchem Ausmaß sie betroffen sein kann;
- welche Nutzer von einem Lastabwurf ausgeschlossen oder vorrangig wieder mit Strom versorgt werden.
Der geltende Rechtsrahmen wird insbesondere durch den Ministerialerlass vom 3. Juni 2005 festgelegt, mit dem der Lastabwurfplan für das Stromübertragungsnetz festgelegt wurde.
Elia, der Betreiber des Stromübertragungsnetzes, und die Verteilernetzbetreiber haben gemeinsam ein Lastabwurfverfahren festgelegt: den selektiven Lastabwurf.
Konkret ausgedrückt: Wird die Information früh genug übermittelt, können die Verteilernetzbetreiber auf Anweisung von Elia die Stromversorgung in dem betroffenen Gebiet unterbrechen und dabei, soweit möglich, die Versorgung von vorrangigen Kunden wie Allgemeinkrankenhäusern und psychiatrischen Kliniken aufrechterhalten.
Ist ein selektiver Lastabwurf nicht möglich, unterbricht Elia als Standardverfahren die Stromversorgung der Umspannwerke im betroffenen Gebiet. Die Verteilernetzbetreiber stellen anschließend die Stromversorgung der vorrangigen Kunden wieder her.
Vorrangige Nutzer sind insbesondere:
- Allgemeinkrankenhäuser und psychiatrische Kliniken
- Notrufzentralen (112, 100 und 101)
- Unverzichtbare Anlagen der Netzbetreiber
Senioren- und Pflegeheime gelten nicht als vorrangige Nutzer.
Im Fall eines Lastabwurfs wird die Stromversorgung der vorrangigen Nutzer so weit wie möglich aufrechterhalten. Lässt sich eine Abschaltung nicht vermeiden, wird deren Stromversorgung schnellstmöglich wiederhergestellt.
Elia und die Betreiber der lokalen Übertragungs- und Verteilernetze sorgen dafür, dass die Versorgung dieser systemrelevanten Nutzer vorrangig aufrechterhalten oder wiederhergestellt wird.
Die Technik im Fall eines „klassischen“ (nicht selektiven) Lastabwurfs besteht darin, bestimmte Abschnitte des Verteilernetzes abzuschalten, indem die Verbindung zum von Elia betriebenen Hochspannungsnetz vorübergehend unterbrochen wird. Bei diesem Vorgang ist eine Unterscheidung zwischen den an das Verteilernetz angeschlossenen Verbrauchern und Erzeugern nicht möglich. Daher werden die an einen abgeschalteten Abschnitt des Verteilnetzes angeschlossenen Erzeugungseinheiten gemäß den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften unterbrochen, diese trennen sich dann automatisch vom Netz. Dies gilt, unabhängig von ihrer Erzeugungsleistung, für alle an die Verteilernetze angeschlossenen dezentralen Erzeugungseinheiten.
Anschließend wird der Verteilernetzbetreiber die direkt an die Hochspannungsstation angeschlossenen Erzeugungsanlagen schnellstmöglich wieder ans Netz bringen, damit diese zur Verringerung der Versorgungsengpässe beitragen können. Die übrigen Erzeugungseinheiten, unabhängig davon, ob sie an das Niederspannungsnetz oder an einen Mittelspannungsschleife angeschlossen sind, können dagegen nicht schnell wieder mit Strom versorgt werden, da sie sich meistens in Netzabschnitten befinden, in denen die Erzeugung geringer ist als der Verbrauch. Eine erneute Stromeinspeisung in diese Teile des Netzes würde die Versorgungsengpässe weiter verschärfen. Das muss unbedingt vermieden werden.
Bei einem selektiven Lastabwurf (der bei einer rechtzeitigen Ankündigung dieser Maßnahme durchgeführt wird) halten die Verteilernetzbetreiber die Mittelspannungsnetze, in denen die eingespeiste Energiemenge ständig höher als die verbrauchte Energiemenge ist, so weit wie möglich unter Spannung.
Speziell für Photovoltaikmodule ist hinzuzufügen, dass eventuelle Lastabwürfe normalerweise erst im Winter erfolgen, und zwar zu Zeiten der Verbrauchsspitzen. Diese Spitzen treten in der Regel nach 17:00 Uhr auf, wenn die Stromerzeugung durch Photovoltaik gleich Null oder vernachlässigbar ist.
Die Funktionsweise finden Sie auf unserer Seite zum Lastabwurf .
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des FÖD.
In Zusammenarbeit mit den föderalen Behörden und dem Krisenzentrum erarbeiten die Gemeinden einen Notfallplan für ihre Bürger, damit man die Folgen eines Lastabwurfs so gut wie möglich abschätzen kann. Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht auf Strom verzichten können, wenden Sie sich bitte im Voraus an die zuständigen Vertreter Ihrer Gemeinde. Diese können Sie am besten über die lokalen Vorkehrungen im Falle eines tatsächlichen Lastabwurfs informieren.
Eine Gasknappheit tritt ein, wenn das verfügbare Angebot nicht mehr für die Versorgung aller Verbraucher ausreicht. Diese Situation kann insbesondere durch ein Infrastrukturproblem (z. B. einen Cyberangriff) oder durch Versorgungsschwierigkeiten aufgrund geopolitischer Umstände verursacht werden.
Risikomanagement
Die zuständigen Behörden überwachen ständig die aktuelle Lage. Bei einem erhöhten Risiko einer Versorgungsunterbrechung können sie Maßnahmen für ein Krisenmanagement ergreifen, die dem festgestellten Schweregrad angepasst sind.
Notfallstufen
- Frühwarnung: Es gibt konkrete Anzeichen für ein erhöhtes Risiko einer Verschlechterung der Versorgungslage, die zu einer Krise führen könnte.
- Warnung: Eine Versorgungsstörung oder außergewöhnlich hohe Nachfrage verschlechtert erheblich die Lage.
- Notfallwarnung: Das verfügbare Angebot reicht nicht mehr zur Deckung der Nachfrage. Zum Schutz insbesondere der vorrangigen Kunden sind außergewöhnliche Maßnahmen erforderlich.
Informieren Sie sich auf der Webseite des FÖD Wirtschaft über die Bedingungen der Auslösung der verschiedenen Notfallstufen und die entsprechend vorgesehenen Maßnahmen: