Verteilertarife

Die Strom- und Erdgasrechnungen umfassen eine Kostenstelle „Netzkosten“ oder „Transport- und Verteilertarife“. Mehrere Aspekte sind darin enthalten:

  • die Kosten des Übertragungsnetzes (Strom);
  • die Kosten der belgischen Energiepolitik (föderaler Beitrag und strategische Reserve);
  • die Förderung der Energieerzeugung durch erneuerbare Energieträger (Offshorewindkraft - Anschluss und Ökozertifikate - sowie Ökozertifikate im Zusammenhang mit der Fotovoltaikerzeugung – Solwatt-Plan);
  • die Steuern und Abgaben;
  • die Gemeinwohlverpflichtungen (kurz „GWV“): Anbringung und Verwaltung der Budgetzähler für Haushalte mit Zahlungsschwierigkeiten, soziale Energieversorgung;
  • die Gemeinwohlverpflichtungen (GWV) im Zusammenhang mit der kommunalen öffentlichen Beleuchtung;
  • die Gebühren für die Inanspruchnahme des öffentlichen Eigentums und zur Förderung der ökologischen Energie;
  • der Betrieb des Verteilernetzes;
  • die Einkommenssteuer;
  • die Auszahlung der Dividenden an die Aktionäre.

Strom und Erdgas gelangen jeweils über ein Verteilernetz bis zu Ihrem Haushalt. Anhand des Verteilertarifs kann der Netzbetreiber (wie beispielsweise ORES) die Ausführung verschiedener Arbeiten auf diesem Netz gewährleisten, und zwar unter anderem:

  • die Verlegung, Wartung und Reparatur der Stromkabel (ober- und unterirdisch) für die Stromzuleitung bis zur Zähleranlage der Wohnungen sowie die Installation von Transformatorenstationen für die Stromversorgung von ganzen Wohnvierteln oder Industriegebieten
  • die Anschlüsse ans Netz
  • die Anbringung der Strom- und/oder Erdgaszähler
  • die Ablesung der Zählerstände und die Verarbeitung der entsprechenden Daten
  • die Reparatur- und Wartungsarbeiten an der kommunalen öffentlichen Beleuchtung

Der Abnahmetarif wird für die Nutzung des Strom- und Erdgasnetzes angewandt.

Der Transporttarif gilt für den Transport von Hochspannungsstrom vonseiten des Übertragungsnetzbetreibers Elia. Der Transporttarif für Erdgas (Hochdrucktransport vonseiten des Übertragungsnetzbetreibers Fluxys) ist im Abnahmetarif enthalten.

Dieser Tarif gilt nur für Erzeuger, die Strom auf verschiedenen Spannungsebenen in das Verteilernetz einspeisen (S-MS, MS, S-NS und NS). Kleine Niederspannungsanlagen (NS) mit einer Nettoleistung bis maximal 10 kVA betrifft dieser Tarif nicht. 

Informieren Sie sich über die Stromeinspeisetarife

Falls Sie Erdgas produzieren, beispielsweise durch Biomethanisierung, müssen Sie ebenfalls einen Einspeisetarif zahlen.

Informieren Sie sich über die Gaseinspeisetarife

Sie finden alle Informationen über die verschiedenen Tarife für die Netznutzung auf dieser Seite.

Ja. Ab dem 1. Januar 2026 sind die Zeitfenster des Doppeltarifs für alle ORES-Kunden identisch. Niedertarifzeiten von Montag bis Sonntag: 11:00 bis 17:00 Uhr und 22 :00 bis 7:00 Uhr. Es wird also nicht länger zwischen Werktagen und Wochenenden unterschieden.

Bis zum 31. Dezember 2025 bleiben die Zeitfenster in den meisten Gemeinden wochentags von 22:00 bis 7:00 Uhr und ab Freitag über das Wochenende bis Montag von 22:00 bis 7:00 Uhr bestehen.

Anschlusstarife

Sie können alle Infos über unsere Anschlusstarife hier finden.

Anhand der angewandten Tarife kann Folgendes gewährleistet werden:

  • Die Anwesenheit von gut ausgebildeten und kompetenten Technikern

Die bei Ihren Arbeiten vor Ort anwesenden Techniker bilden sich ständig weiter, und zwar nicht nur in Sachen Sicherheit, sondern auch im Bereich der anwendbaren Verfahren und Techniken, sodass sie die Arbeiten stets fachgerecht ausführen können.

  • Die Arbeiten als solche …

Wir führen die beantragten Arbeiten unter Einhaltung Ihrer Vorstellungen und Wünsche und unter Berücksichtigung Ihrer Auflagen (Gesetze, Bestimmungen usw.)

  • Das genutzte Material

Für das Material, das wir im Rahmen unserer Aufträge liefern/installieren, gilt eine Garantie auf Lebensdauer. Bei einem veralteten Zustand wird es kostenlos von uns ersetzt. Das genutzte Material ist nach den geltenden Gesetzten und Vorschriften zertifiziert.

Sozialtarif

Der Sozialtarif ist ein Sondertarif, der den geschützten Kunden vorbehalten ist, während der Höchsttarif der höchste aller Tarife ist und nur in bestimmten Sonderfällen angewandt wird.

Der Sozialtarif

Der Sozialtarif wird alle 6 Monate von der Kommission für die Regulierung des Elektrizitäts- und Gasmarktes (kurz KREG) ausgerechnet und veröffentlicht. Er ist der Gleiche für ganz Belgien und den geschützten Kunden vorbehalten.

Für Strom gibt es drei verschiedene Sozialtarife, die den drei Zählertypen entsprechen: Einfachtarif (normaler Tarif), Zweifachtarif und ausschließlicher Nachttarif. Für Gas gibt es nur einen einzigen Sozialtarif.

Der Höchsttarif

Der Höchsttarif wird alle 3 Monate von Ihrem Verteilernetzbetreiber (VNB) ausgerechnet und von der KREG genehmigt.

Er wird für die Kunden in Sonderfällen angewandt:

  • falls der VNB zwar ihr sozialer Energieversorger ist, sie ihren Status als geschützten Kunden jedoch verloren oder sich noch nicht für einen anderen Energieversorger entschieden haben
  • falls der VNB ihr vorübergehender Energieversorger wird
  • falls Sie dem Höchsttarif unterliegen, sollten Sie Ihre Situation schnellstmöglich in Ordnung bringen, da Sie bei Anwendung dieses Tarifs für Ihren Energieverbrauch den höchsten Marktpreis zahlen

Höchsttarif

Der Höchsttarif ist effektiv der höchste geltende Tarif für die Energieversorgung. Er wird alle 3 Monate von Ihrem Verteilernetzbetreiber (VNB) ausgerechnet und von der KREG genehmigt.

Dieser Tarif wird auch „splitted price“ genannt, da er dem Energiepreis entspricht, dem noch die Transport- und Verteilerkosten, die Steuern und Abgaben sowie sonstige Mehrbelastungen hinzugerechnet werden.

Der Höchsttarif wird für die Kunden in Sonderfällen angewandt:

  • falls der VNB zwar ihr sozialer Energieversorger ist, sie ihren Status als geschützten Kunden jedoch verloren oder sich noch nicht für einen anderen Energieversorger entschieden haben
  • falls der VNB ihr vorübergehender Energieversorger wird

Falls Sie dem Höchsttarif unterliegen, sollten Sie Ihre Situation schnellstmöglich in Ordnung bringen, da Sie bei Anwendung dieses Tarifs für Ihren Energieverbrauch den höchsten Marktpreis zahlen.

In bestimmten Situationen, die von der regionalen Gesetzgebung vorgesehen sind, versorgt ORES vorübergehend ungeschützte Kunden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es uns nicht gelingt, innerhalb der auferlegten Frist von 40 Tagen einen Budgetzähler bei einem ungeschützten Kunden anzubringen (zur Erinnerung: In einem solchen Fall kehrt der Kunde unmittelbar nach Anbringung des Budgetzählers zu seinem kommerziellen Energieversorger zurück). Der gesamte Energieverbrauch während dieses Zeitraums wird zum Höchsttarif angerechnet, der von der KREG genehmigt wurde.

Der Sozialtarif ist ein Sondertarif, der den geschützten Kunden vorbehalten ist, während der Höchsttarif der höchste aller Tarife ist und nur in bestimmten Sonderfällen angewandt wird.

Der Sozialtarif

Der Sozialtarif wird alle 6 Monate von der Kommission für die Regulierung des Elektrizitäts- und Gasmarktes (kurz KREG) ausgerechnet und veröffentlicht. Er ist der Gleiche für ganz Belgien und den geschützten Kunden vorbehalten.

Für Strom gibt es drei verschiedene Sozialtarife, die den drei Zählertypen entsprechen: Einfachtarif (normaler Tarif), Zweifachtarif und ausschließlicher Nachttarif. Für Gas gibt es nur einen einzigen Sozialtarif.

Der Höchsttarif

Der Höchsttarif wird alle 3 Monate von Ihrem Verteilernetzbetreiber (VNB) ausgerechnet und von der KREG genehmigt.

Er wird für die Kunden in Sonderfällen angewandt:

  • falls der VNB zwar ihr sozialer Energieversorger ist, sie ihren Status als geschützten Kunden jedoch verloren oder sich noch nicht für einen anderen Energieversorger entschieden haben
  • falls der VNB ihr vorübergehender Energieversorger wird
  • falls Sie dem Höchsttarif unterliegen, sollten Sie Ihre Situation schnellstmöglich in Ordnung bringen, da Sie bei Anwendung dieses Tarifs für Ihren Energieverbrauch den höchsten Marktpreis zahlen

Prosumententarif

Ein Prosumer ist jemand, der Strom verbraucht, aber auch selbst produziert. Das bedeutet, dass er an das Niederspannungsnetz angeschlossen ist und gleichzeitig über eine dezentrale Stromerzeugungsanlage (z. B. durch Fotovoltaikanlagen) mit einer Leistung von höchstens 10 kVA verfügt. Der Prosumer kann also Strom in das Netz einspeisen, aber auch über denselben Anschluss Strom beziehen.

Mit diesem Tarif beteiligen sich sämtliche Nutzer auf fairer Basis an den Kosten des Stromverteilernetzes.

Ziele des Prosumententarifs:

  • Sicherung der Wartung und des Ausbaus des Netzes
  • Anregung der Prosumenten zum Eigenverbrauch der von ihnen erzeugten Energie und somit zu einer verringerten Energieentnahme aus dem Netz

Der Prosumententarif wird den Prosumenten-Kunden seit dem 1. Oktober 2020 über die Berichtigungsrechnung des Stromversorgers fakturiert.

In einer ersten Phase (2020 und 2021) wird dieser Tarif zu 100 % durch eine Prämie der Wallonischen Region ausgeglichen. In den Jahren 2022 und 2023 zahlt der Prosument 45,73 % des Betrags dieses Tarifs über seine Stromrechnung und der Saldo (also 54,27 %) wird durch eine Prämie der Wallonischen Region ausgeglichen. Diese Prämie wird Ihnen von Ihrem Verteilernetzbetreiber ausgezahlt.

ORES wird Sie per Postschreiben mit der Bitte kontaktieren, ein Onlineformular mit den erforderlichen Informationen auszufüllen, damit die Auszahlung der Prämie im Auftrag der Wallonischen Region reibungslos erfolgen kann.

Der Prosumententarif gilt standardgemäß für sämtliche Niederspannungsprosumenten, ohne Berücksichtigung der angewandten Erzeugungstechnologie (Fotovoltaikpaneelen, kleine Wind- oder Wasserkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung usw.), sofern die Leistung maximal 10 kVA beträgt.

Der Prosumententarif ist am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten. Er wird den betroffenen Kunden über die (vom Energieversorger verschickte) Berichtigungsrechnung angerechnet, und zwar, bis einschließlich 2023. Dieser Tarif wird ganz oder teilweise durch eine Prämie der Wallonischen Region ausgeglichen; diese Prämie wird von Ihrem Netzbetreiber - also beispielsweise ORES - ausgezahlt.

Es gibt zwei Berechnungsmethoden:

  • Sie haben einen elektromechanischen Zähler: Der Prosumententarif ist ein von der CWaPE festgelegter kapazitätsgebundener Tarif (ausgedrückt in EUR/kWe), der sich auf die von der Produktionsanlage erzeugbare Netto-Stromleistung bezieht. Im Allgemeinen geht die CWaPE davon aus, dass 37,76 % der erzeugten Energie unmittelbar von Ihrem Haushalt verbraucht werden. Ihr restlicher Verbrauch, also 62,24 %, wird zu einem anderen Zeitpunkt am Verteilernetz abgenommen. Der Prosumententarif wird auf der Basis dieser Energieabnahme berechnet.
  • Sie haben einen intelligenten Zähler mit Zweirichtungsfunktion: Einspeisung und Abnahme von Energie werden separat berechnet. Der Betrag wird auf der Basis der effektiv am Verteilernetz abgenommenen Brutto-kWh berechnet. Falls dieser Betrag den weiter oben erläuterten kapazitätsgebundenen Tarif übersteigt, wird Letzterer angewandt. Es wird also immer der für den Kunden günstigste Tarif angewandt.

Der kapazitätsgebundene Prosumententarif (unter Ausschluss der Kunden, die einen intelligenten Zähler mit Zweirichtungsfunktion haben) wird in €/kWe berechnet. Es hängt also von der erzeugbaren Netto-Stromleistung ab. Kapazitätsgebundener Prosumententarif inkl. MwSt.

Die oben genannten Prosumer-Tarife wurden von der CWaPE am 28. November 2018 und am 7. Februar 2019 genehmigt. Die Beträge sind mit einem Mehrwertsteuersatz von 21 % für 2020 und2021, von 6 % für 2022 und 2023 dargestellt.

Nein, der Prosumententarif basiert auf der Netznutzung in Verbindung mit den Stromabnahmen (also mit der am Netz verbrauchten Energie) und nicht auf der Nutzung des Netzes zur Einspeisung von Energie. Er ist also ein Tarif, der für die Nutzung des Verteilernetzes im Hinblick auf die Energieabnahme angewandt wird, und kein Einspeisetarif.

Die Tarifberechnungsmethode 2025-2029  sieht keinen Tarif vor, der für die Stromeinspeisung ins Verteilernetz für die Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von maximal 10 kVA gelten würde.

Nein; der Prosumententarif wurde entsprechend analysiert und im Februar 2019 von der wallonischen Energiekommission CWaPE genehmigt. 

Nein, der Prosumententarif gilt nicht für die Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 10 kVA. Diese Anlagen müssen über getrennte Messsysteme für die Entnahme und die Einspeisung von Energie verfügen. Sie werden für die Entnahme und die Einspeisung von Energie in das Verteilernetz getrennt nach den vom Verteilernetzbetreiber festgelegten Tarifen abgerechnet.

Nein. Dieser Tarif wird den Prosumenten-Kunden über die Berichtigungsrechnung des Stromversorgers fakturiert. 

Falls die Leistung der Anlage, die Ihrem Energieversorger als Grundlage für seine Rechnung gedient hat, nicht stimmt, senden Sie uns bitte Ihre detaillierte Anfrage, indem Sie das Nachrichtenfeld unseres Kontaktformulars ausfüllen.

Die aktuelle Berechnungsmethode für den Prosumer-Tarif basiert auf einem kapazitätsbasierten Tarif der CWaPE (Wallonische Energiekommission). Dabei wird angenommen, dass 40,26 % der erzeugten Energie direkt von Ihrem Haushalt verbraucht werden. Die restlichen 59,74 % Ihres Verbrauchs werden zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Verteilnetz bezogen. Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihr Eigenverbrauch diesen Prozentsatz übersteigt, können Sie eine separate Abrechnung für Einspeisung und Entnahme beantragen. Dies erfolgt durch die kostenlose Installation eines intelligenten Zählers. In diesem Fall wird Ihnen die tatsächlich aus dem Verteilnetz bezogene kWh-Menge in Rechnung gestellt.

Ja; Fotovoltaikanlagen sind billiger und leistungsfähiger denn je. Sie sind weiterhin interessant, auch ohne öffentliche Fördermaßnahmen und mit dem Prosumententarif.

Sie können hier den Artikel des öffentlichen Dienstes der Wallonie zu diesem Thema lesen.

kWc = Kilowatt Peak: Es handelt sich um die Maßeinheit, in der die Leistung einer Anlage (beispielsweise Fotovoltaikmodule) unter standardisierten Testbedingungen festgelegt wird.

kVA = Kilovoltampere: Es handelt sich um die Maßeinheit, in der die maximale elektrische Scheinleistung einer Anlage ausgedrückt wird, die am Ausgang des Wechselrichters gemessen wird.

kWe = elektrisches Kilowatt: Es handelt sich um die Maßeinheit, in der die erzeugbare elektrische Nettoleistung einer Anlage ausgedrückt wird.

kWh = Kilowattstunde: Es handelt sich um die Maßeinheit, in der die von der Anlage erzeugte Strommenge und die vom Nutzer verbrauchte Strommenge ausgedrückt wird.

Die erzeugbare elektrische Nettoleistung (frz. Pend für „puissance électrique nette développable“) ist die von der Stromerzeugungsanlage generierte elektrische Leistung vor einer etwaigen Umwandlung ins Netz, wobei die durchschnittliche Leistung der funktionalen Bauteile der Anlage von der möglichen Höchstleistung abgezogen und in kWe ausgedrückt wird.

Beispiele:

Jedes Verbrauchsprofil ist unterschiedlich. Demnach ist es schwierig, Ihnen spezifische Ratschläge für die Optimierung Ihres Verbrauchs zu erteilen.

Im Rahmen des Prosumententarifs setzt die Maximierung Ihres Eigenverbrauchs den direkten Verbrauch der Energie, die Sie erzeugen, voraus. Ob Sie die Energie nun zum Nachttarif über die Niedertarifzeiten Ihres Doppeltarifzählers oder zum ausschließlichen Nachttarif verbrauchen, macht somit keinen Unterschied für Ihren Eigenverbrauch (und den Prosumententarif). Die aus dem Netz entnommene Energie bleibt in der Tat gleich. Um Ihren Eigenverbrauch zu maximieren, müssen Sie eher Ihre Verbrauchsgewohnheiten ändern und Ihre energieintensiven Geräte dann laufen lassen, wenn Ihre Fotovoltaikmodule Strom erzeugen (tagsüber, bei Sonneneinstrahlung).

Mit dem Zweirichtungszähler werden Ihre Stromabnahme und -einspeisung (die überschüssige Stromerzeugung, die Sie ins Netz einspeisen) getrennt gemessen.

Die Aufrechterhaltung des Ausgleichs hängt von dem kommerziellen Angebot Ihres Energieversorgers, das den „Impact“-Tarif beinhaltet, ab.

Wenn Sie sich für den „Impact“-Tarif entscheiden und eine Photovoltaikanlage haben, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde, übermittelt ORES Ihrem Energieversorger den für die jeweiligen Zeitfenster (ECO, MEDIUM und PIC) berechneten Ausgleich. Diese Werte entsprechen der Differenz, je Zeitfenster, zwischen Ihrer Energieeinspeisung (Einspeisung Ihrer überschüssigen Erzeugung ins Netz) und Ihrer Energieabnahme (Stromverbrauch aus dem Netz).

Ja, das ist möglich, erfordert aber eine Reduzierung der installierten Leistung (z. B. durch Austausch des Wechselrichters gegen ein leistungsschwächeres Modell oder durch Verringerung der Anzahl der Solarmodule).

Bitte beachten Sie, dass die elektronische Drosselung des Wechselrichters nicht berücksichtigt wird, selbst wenn sie von einer anerkannten Stelle zertifiziert wurde.

Die Strom- und Erdgasrechnungen umfassen eine Kostenstelle „Netzkosten“ oder „Transport- und Verteilertarife“. Mehrere Aspekte sind darin enthalten:

  • die Kosten des Übertragungsnetzes (Strom);
  • die Kosten der belgischen Energiepolitik (föderaler Beitrag und strategische Reserve);
  • die Förderung der Energieerzeugung durch erneuerbare Energieträger (Offshorewindkraft - Anschluss und Ökozertifikate - sowie Ökozertifikate im Zusammenhang mit der Fotovoltaikerzeugung – Solwatt-Plan);
  • die Steuern und Abgaben;
  • die Gemeinwohlverpflichtungen (kurz „GWV“): Anbringung und Verwaltung der Budgetzähler für Haushalte mit Zahlungsschwierigkeiten, soziale Energieversorgung;
  • die Gemeinwohlverpflichtungen (GWV) im Zusammenhang mit der kommunalen öffentlichen Beleuchtung;
  • die Gebühren für die Inanspruchnahme des öffentlichen Eigentums und zur Förderung der ökologischen Energie;
  • der Betrieb des Verteilernetzes;
  • die Einkommenssteuer;
  • die Auszahlung der Dividenden an die Aktionäre.

Strom und Erdgas gelangen jeweils über ein Verteilernetz bis zu Ihrem Haushalt. Anhand des Verteilertarifs kann der Netzbetreiber (wie beispielsweise ORES) die Ausführung verschiedener Arbeiten auf diesem Netz gewährleisten, und zwar unter anderem:

  • die Verlegung, Wartung und Reparatur der Stromkabel (ober- und unterirdisch) für die Stromzuleitung bis zur Zähleranlage der Wohnungen sowie die Installation von Transformatorenstationen für die Stromversorgung von ganzen Wohnvierteln oder Industriegebieten
  • die Anschlüsse ans Netz
  • die Anbringung der Strom- und/oder Erdgaszähler
  • die Ablesung der Zählerstände und die Verarbeitung der entsprechenden Daten
  • die Reparatur- und Wartungsarbeiten an der kommunalen öffentlichen Beleuchtung

Der Abnahmetarif wird für die Nutzung des Strom- und Erdgasnetzes angewandt.

Der Transporttarif gilt für den Transport von Hochspannungsstrom vonseiten des Übertragungsnetzbetreibers Elia. Der Transporttarif für Erdgas (Hochdrucktransport vonseiten des Übertragungsnetzbetreibers Fluxys) ist im Abnahmetarif enthalten.

Dieser Tarif gilt nur für Erzeuger, die Strom auf verschiedenen Spannungsebenen in das Verteilernetz einspeisen (S-MS, MS, S-NS und NS). Kleine Niederspannungsanlagen (NS) mit einer Nettoleistung bis maximal 10 kVA betrifft dieser Tarif nicht. 

Informieren Sie sich über die Stromeinspeisetarife

Falls Sie Erdgas produzieren, beispielsweise durch Biomethanisierung, müssen Sie ebenfalls einen Einspeisetarif zahlen.

Informieren Sie sich über die Gaseinspeisetarife

Sie finden alle Informationen über die verschiedenen Tarife für die Netznutzung auf dieser Seite.

Ja. Ab dem 1. Januar 2026 sind die Zeitfenster des Doppeltarifs für alle ORES-Kunden identisch. Niedertarifzeiten von Montag bis Sonntag: 11:00 bis 17:00 Uhr und 22 :00 bis 7:00 Uhr. Es wird also nicht länger zwischen Werktagen und Wochenenden unterschieden.

Bis zum 31. Dezember 2025 bleiben die Zeitfenster in den meisten Gemeinden wochentags von 22:00 bis 7:00 Uhr und ab Freitag über das Wochenende bis Montag von 22:00 bis 7:00 Uhr bestehen.