Die Winterhilfe ist eine Beihilfe, dank der Sie von einer Senkung Ihres sozialen Gastarifs um 70 % profitieren. Diese Beihilfe ist den geschützten Kunden vorbehalten, die von ORES als sozialer Energieversorger mit Gas beliefert werden.

Wenn Sie Ihren Vorauszahlungszähler beispielsweise mit 10 € aufladen, können Sie Gas für 33 € verbrauchen.

1. Wer hat Anspruch auf die Winterhilfe ?

Für den Anspruch auf die Winterhilfe müssen Sie diese 3 Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen ein geschützter Kunde sein, der vom sozialen Energieversorger ORES beliefert wird;
  • Sie müssen einen aktiven Gaszähler mit Vorauszahlungsfunktion haben;
  • Sie müssen Schwierigkeiten haben, Ihren Erdgasverbrauch während der Winterzeit im Voraus zu bezahlen.

2. Wie müssen Sie vorgehen, um die Winterhilfe zu beantragen?

  • R Document PDF

    Schritt 1

    Sie füllen das Formular aus.

  • R Courrier

    Schritt 2

    Sie schicken das Formular an ORES.

  • R Pourcentage

    Schritt 3

    ORES gewährt vorläufig die Winterhilfe. Sie profitieren von einer Ermäßigung von 70 % auf Ihren Sozialtarif für Gas.

  • R Calculatrice

    Schritt 4

    Sie begeben sich in Ihr ÖSHZ, um eine Budgetanalyse durchzuführen. (Dies ist Pflicht.)

  • R Bulles Discussion

    Schritt 5

    Die Lokale Kommission für Energie lädt Sie vor, um darüber zu entscheiden, ob die Winterhilfe gewährt oder abgelehnt wird. Sie sind verpflichtet, dieser Aufforderung Folge zu leisten.

  • R Ressources Humaines

    Schritt 6

    Sie erhalten ein Schreiben mit der Bestätigung oder Ablehnung der Winterhilfe.

Im Falle einer Ablehnung wird der normale Sozialtarif wieder für Ihren Zähler angewandt. Wir werden außerdem eine Berichtigungsrechnung für den Zeitraum, während dem Sie vom ermäßigten Sozialtarif profitiert haben, erstellen.

3. Wann sollten Sie die Winterhilfe beantragen?

Die Winterhilfe wird oft in der Zeit zwischen September und Ende März beantragt, sie findet jedoch nur während der Winterpause vom 1. November bis zum 31. März Anwendung. Der Antrag muss jedes Jahr erneuert werden.

Wie wird die Winterhilfe gung auf meinem Zähler mit Vorauszahlungsfunktion aktiviert?

 

Mit einem Smart Meter:

  1. Sobald die Winterhilfe von ORES gebilligt wurde, wird sie automatisch auf Ihrem Smart Meter aktiviert.
  2. Sie erhalten eine E-Mail (oder ein Schreiben), in dem Sie über die Aktivierung der Winterhilfe informiert werden.
  3. Die Winterhilfe wird nach dem Ende der Winterzeit (31. März) automatisch deaktiviert.

Mit einem Zähler mit Chipkarte:

  1. Sobald die Winterhilfe von ORES gebilligt wurde, müssen Sie Ihre Chipkarte in Ihren Vorauszahlungszähler stecken, um Ihre Zählerstände abzulesen.
  2. Begeben Sie sich in ein Empfangsbüro oder eine Aufladestelle.
  3. Sie müssen keine Wiederaufladung vornehmen, sondern lediglich die Chipkarte in das Leseterminal stecken, um uns Ihre Zählerstände zu übermitteln.
  4. Stecken Sie Ihre Karte noch einmal in Ihren Vorauszahlungszähler. Der Code 9 wird angezeigt und bestätigt die fehlerfreie Übermittlung.
  5. Sie verfügen nun über die Winterhilfe.