Doppeltarif mit geänderten Zeitfenstern

Mit dem Doppeltarif wird der Strompreis auf der Grundlage berechnet, wann Sie Strom verbrauchen. Zu den Hochtarifzeiten ist der Tarif etwas höher, zu den Niedertarifzeiten etwas günstiger. 

Mit einer Anpassung Ihres Verbrauchsverhaltens können Sie Ihre Stromkosten somit senken.

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Die neuen Zeitfenster des Doppeltarifs ab dem 1. Januar 2026:


Hochtarifzeit: 7:00 bis 11:00 Uhr und 17:00 bis 22:00 Uhr


Niedertarifzeit: 11:00 bis 17:00 Uhr und 22:00 bis 7:00 Uhr

Ab dem 1. Januar 2026 werden Ihre üblichen Hochtarif- und Niedertarifzeiten der Energiewende angepasst. Mehr Zeitfenster pro Tag, identische Funktion an allen sieben Wochentagen. Die Wochenenden unterliegen den gleichen Regeln wie die Werktage.

Insgesamt stehen während der Woche 105 Niedertarifstunden zur Verfügung (gegenüber 93 Stunden im Jahr 2025), das sind 15 Niedertarifstunden pro Tag.

Eine Umstellung Ihres Verbrauchsverhaltens hätte positive Auswirkungen auf Ihre Rechnung und das Stromnetz.

Diese Änderung der Zeitfenster beim Doppeltarif betrifft ausschließlich Kunden mit einer installierten Anschlussleistung von weniger als 56 kVA.

Ihre Anschlussleistung finden Sie in Ihrem Kundenbereich myORES.

Warum andere Zeitfenster?

Diese Änderung beabsichtigt einerseits eine Anpassung an die aktuelle Wirklichkeit im Energiemarkt, vor allem aber die Förderung eines Verbrauchs zu Zeiten, in denen Energie in größter Menge verfügbar ist. Der Anteil erneuerbarer Energien wächst stetig und ermöglicht uns einen besseren und kostengünstigeren Verbrauch zu Tageszeiten, an denen beispielsweise Sonnen- und Windenergie in großen Mengen verfügbar ist. 

Welche Vorteile hat der Doppeltarif für mich?

Für die meisten wallonischen Haushalte ist dieser Tarif günstiger als der Einfachtarif. Wenn mindestens ein Viertel Ihres Energieverbrauchs in die Niedertarifzeiten (11:00 bis 17:00 Uhr und 22:00 bis 7:00 Uhr) fällt, ist der Doppeltarif oft die richtige Wahl.

Wie profitiere ich am besten vom Doppeltarif?

Indem Sie Ihren hohen Verbrauch in die Niedertarifstunden legen: zwischen 11:00 und 17:00 Uhr oder 22:00 und 7:00 Uhr. Programmieren Sie beispielsweise Ihren Elektroboiler für diese Zeitfenster und nutzen Sie so den günstigsten Verteilertarif. 

Beispiel 

Eine vierköpfige Familie mit einem Verbrauch von 5.900 kWh/Jahr und einem Elektroboiler kann bis zu 25 % der Verteilerkosten einsparen; das entspricht rund 180 € pro Jahr.* Diese Einsparungen erzielt sie, indem sie den Doppel- statt den Einfachtarif wählt und ihren Boiler so programmiert, dass er vorwiegend in den Niedertarifstunden läuft.

* Die angegebenen Werte sind Richtwerte und können je nach Verbrauch des jeweiligen Haushalts anders ausfallen.

Wie wechsle ich meinen Tarif?

Sie möchten Ihren Verteilertarif* ändern, beispielsweise vom Einfach- zum Doppeltarif wechseln? Das ist direkt über Ihren Energieversorger möglich. Dieser leitet die Anfrage weiter und koordiniert alles Notwendige mit ORES.

*Ab dem 1. Januar 2026 gilt weiterhin Ihr aktueller Tarif (Einfach- oder Doppeltarif), sofern Sie sich nicht für einen neuen Tarif entscheiden.

Themenrelevante Fragen

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Strom und Erdgas gelangen jeweils über ein Verteilernetz bis zu Ihrem Haushalt. Anhand des Verteilertarifs kann der Netzbetreiber (wie beispielsweise ORES) die Ausführung verschiedener Arbeiten auf diesem Netz gewährleisten, und zwar unter anderem:

  • die Verlegung, Wartung und Reparatur der Stromkabel (ober- und unterirdisch) für die Stromzuleitung bis zur Zähleranlage der Wohnungen sowie die Installation von Transformatorenstationen für die Stromversorgung von ganzen Wohnvierteln oder Industriegebieten
  • die Anschlüsse ans Netz
  • die Anbringung der Strom- und/oder Erdgaszähler
  • die Ablesung der Zählerstände und die Verarbeitung der entsprechenden Daten
  • die Reparatur- und Wartungsarbeiten an der kommunalen öffentlichen Beleuchtung

Die Strom- und Erdgasrechnungen umfassen eine Kostenstelle „Netzkosten“ oder „Transport- und Verteilertarife“. Mehrere Aspekte sind darin enthalten:

  • die Kosten des Übertragungsnetzes (Strom);
  • die Kosten der belgischen Energiepolitik (föderaler Beitrag und strategische Reserve);
  • die Förderung der Energieerzeugung durch erneuerbare Energieträger (Offshorewindkraft - Anschluss und Ökozertifikate - sowie Ökozertifikate im Zusammenhang mit der Fotovoltaikerzeugung – Solwatt-Plan);
  • die Steuern und Abgaben;
  • die Gemeinwohlverpflichtungen (kurz „GWV“): Anbringung und Verwaltung der Budgetzähler für Haushalte mit Zahlungsschwierigkeiten, soziale Energieversorgung;
  • die Gemeinwohlverpflichtungen (GWV) im Zusammenhang mit der kommunalen öffentlichen Beleuchtung;
  • die Gebühren für die Inanspruchnahme des öffentlichen Eigentums und zur Förderung der ökologischen Energie;
  • der Betrieb des Verteilernetzes;
  • die Einkommenssteuer;
  • die Auszahlung der Dividenden an die Aktionäre.