Der Doppeltarif: welche Zeitfenster gelten?
Fragen Sie sich, ob der Doppeltarif für Sie vorteilhaft ist?
Zwischen Hoch- und Niedertarifzeiten: So optimieren Sie Ihre Stromrechnung in der Wallonie.
So funktioniert der Doppeltarif
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Hochtarifzeit: 7:00 bis 11:00 Uhr und 17:00 bis 22:00 Uhr
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Niedertarifzeit: 11:00 bis 17:00 Uhr und 22:00 bis 7:00 Uhr
Seit dem 1. Januar 2026 werden die Hoch- und Niedertarifzeiten der Energiewende angepasst. Mehr Zeitfenster pro Tag, identische Funktion an allen sieben Wochentagen. Am Wochenende gelten die gleichen Regeln wie an Werktagen.
Insgesamt stehen während der Woche 105 Niedertarifstunden zur Verfügung (gegenüber 93 Stunden im Jahr 2025), das sind 15 Niedertarifstunden pro Tag.
Wenn Sie bestimmte Stromverbräuche bevorzugt in die Niedertarifzeiten verlegen, können Sie die Verteilerkosten Ihres Stromverbrauchs optimieren.

Diese Zeitfenster des Doppeltarifs betreffen ausschließlich Kunden mit einer installierten Anschlussleistung von weniger als 56 kVA.
Ihre Anschlussleistung finden Sie in Ihrem Kundenbereich myORES.
Welcher Tarif ist der richtige für Sie?
Möchten Sie wissen, welcher Verteilertarif zu Ihren Verbrauchsgewohnheiten passt?
Wie werden die Zeitfenster des Doppeltarifs festgelegt?
Die Hoch- und Niedertarifzeiten werden so festgelegt, dass sie die Funktionsweise des Energiesystems besser widerspiegeln. Zu bestimmten Tageszeiten steht mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen zur Verfügung.
Die Verlagerung eines Teils Ihres Stromverbrauchs in die Niedertarifzeiten ermöglicht es Ihnen, von einem günstigeren Verteilertarif zu profitieren und gleichzeitig zu einem ausgewogeneren Betrieb des Stromnetzes beizutragen.
Wie profitiere ich am besten vom Doppeltarif?
Indem Sie Ihren hohen Verbrauch in die Niedertarifstunden legen: zwischen 11:00 und 17:00 Uhr oder 22:00 und 7:00 Uhr. Programmieren Sie beispielsweise Ihren Elektroboiler für diese Zeitfenster und nutzen Sie so den günstigsten Verteilertarif.
Beispiel
Eine vierköpfige Familie mit einem Verbrauch von 5.900 kWh/Jahr und einem Elektroboiler kann bis zu 25 % der Verteilerkosten einsparen; das entspricht rund 180 € pro Jahr.* Diese Einsparungen erzielt sie, indem sie den Doppel- statt den Einfachtarif wählt und ihren Boiler so programmiert, dass er vorwiegend in den Niedertarifstunden läuft.
* Die angegebenen Werte sind Richtwerte und können je nach Verbrauch des jeweiligen Haushalts anders ausfallen.

Wie wechsle ich meinen Tarif?
Sie möchten Ihren Verteilertarif* ändern, beispielsweise vom Einfach- zum Doppeltarif wechseln? Das ist direkt über Ihren Energieversorger möglich. Dieser leitet die Anfrage weiter und koordiniert alles Notwendige mit ORES.
Themenrelevante Fragen

Strom und Erdgas gelangen jeweils über ein Verteilernetz bis zu Ihrem Haushalt. Anhand des Verteilertarifs kann der Netzbetreiber (wie beispielsweise ORES) die Ausführung verschiedener Arbeiten auf diesem Netz gewährleisten, und zwar unter anderem:
- die Verlegung, Wartung und Reparatur der Stromkabel (ober- und unterirdisch) für die Stromzuleitung bis zur Zähleranlage der Wohnungen sowie die Installation von Transformatorenstationen für die Stromversorgung von ganzen Wohnvierteln oder Industriegebieten
- die Anschlüsse ans Netz
- die Anbringung der Strom- und/oder Erdgaszähler
- die Ablesung der Zählerstände und die Verarbeitung der entsprechenden Daten
- die Reparatur- und Wartungsarbeiten an der kommunalen öffentlichen Beleuchtung
Die Strom- und Erdgasrechnungen umfassen eine Kostenstelle „Netzkosten“ oder „Transport- und Verteilertarife“. Mehrere Aspekte sind darin enthalten:
- die Kosten des Übertragungsnetzes (Strom);
- die Kosten der belgischen Energiepolitik (föderaler Beitrag und strategische Reserve);
- die Förderung der Energieerzeugung durch erneuerbare Energieträger (Offshorewindkraft - Anschluss und Ökozertifikate - sowie Ökozertifikate im Zusammenhang mit der Fotovoltaikerzeugung – Solwatt-Plan);
- die Steuern und Abgaben;
- die Gemeinwohlverpflichtungen (kurz „GWV“): Anbringung und Verwaltung der Budgetzähler für Haushalte mit Zahlungsschwierigkeiten, soziale Energieversorgung;
- die Gemeinwohlverpflichtungen (GWV) im Zusammenhang mit der kommunalen öffentlichen Beleuchtung;
- die Gebühren für die Inanspruchnahme des öffentlichen Eigentums und zur Förderung der ökologischen Energie;
- der Betrieb des Verteilernetzes;
- die Einkommenssteuer;
- die Auszahlung der Dividenden an die Aktionäre.
