Die geltenden Verteilertarife
In der Wallonie werden den Kunden mit einer Anschlussleistung von weniger als 56 kVA drei Verteilertarife angeboten: der Einfachtarif, der Doppeltarif und der Impact-Tarif.
Die Wahl des am besten geeigneten Tarifs hängt insbesondere von Ihrem Profil und Ihren Verbrauchsgewohnheiten ab.
Hier erfahren Sie alles über die drei Verteilertarife
Welcher Tarif ist der richtige für Sie?
Möchten Sie wissen, welcher Verteilertarif zu Ihren Verbrauchsgewohnheiten passt?

Diese Tarife betreffen ausschließlich den Posten „Verteilung“ Ihrer Stromrechnung. Im Jahr 2025 machte dieser durchschnittlich 25% des Rechnungsbetrags aus. Informieren Sie sich näher über die einzelnen Posten Ihrer Energierechnung.
Sie haben einen ausschließlichen Nachttarifzähler? Mehr Infos auf dieser Seite.

Wie wechsle ich meinen Tarif?
Sie möchten Ihren Verteilertarif* ändern, beispielsweise vom Einfach- zum Doppeltarif wechseln? Das ist direkt über Ihren Energieversorger möglich. Dieser leitet die Anfrage weiter und koordiniert alles Notwendige mit ORES.
Themenrelevante Fragen

Strom und Erdgas gelangen jeweils über ein Verteilernetz bis zu Ihrem Haushalt. Anhand des Verteilertarifs kann der Netzbetreiber (wie beispielsweise ORES) die Ausführung verschiedener Arbeiten auf diesem Netz gewährleisten, und zwar unter anderem:
- die Verlegung, Wartung und Reparatur der Stromkabel (ober- und unterirdisch) für die Stromzuleitung bis zur Zähleranlage der Wohnungen sowie die Installation von Transformatorenstationen für die Stromversorgung von ganzen Wohnvierteln oder Industriegebieten
- die Anschlüsse ans Netz
- die Anbringung der Strom- und/oder Erdgaszähler
- die Ablesung der Zählerstände und die Verarbeitung der entsprechenden Daten
- die Reparatur- und Wartungsarbeiten an der kommunalen öffentlichen Beleuchtung
Die Strom- und Erdgasrechnungen umfassen eine Kostenstelle „Netzkosten“ oder „Transport- und Verteilertarife“. Mehrere Aspekte sind darin enthalten:
- die Kosten des Übertragungsnetzes (Strom);
- die Kosten der belgischen Energiepolitik (föderaler Beitrag und strategische Reserve);
- die Förderung der Energieerzeugung durch erneuerbare Energieträger (Offshorewindkraft - Anschluss und Ökozertifikate - sowie Ökozertifikate im Zusammenhang mit der Fotovoltaikerzeugung – Solwatt-Plan);
- die Steuern und Abgaben;
- die Gemeinwohlverpflichtungen (kurz „GWV“): Anbringung und Verwaltung der Budgetzähler für Haushalte mit Zahlungsschwierigkeiten, soziale Energieversorgung;
- die Gemeinwohlverpflichtungen (GWV) im Zusammenhang mit der kommunalen öffentlichen Beleuchtung;
- die Gebühren für die Inanspruchnahme des öffentlichen Eigentums und zur Förderung der ökologischen Energie;
- der Betrieb des Verteilernetzes;
- die Einkommenssteuer;
- die Auszahlung der Dividenden an die Aktionäre.


