Was umfasst meine Energierechnung?
Sie fragen sich, was in Ihrer Strom- oder Gasrechnung enthalten ist? Wir erklären Ihnen alles in einfachen Worten.

Aufteilung meiner Rechnung
Der Energieversorger stellt Ihre Energierechnung aus und schickt sie Ihnen zu. Sie müssen diese Rechnung bei ihm begleichen. Der Versorger übernimmt dann die Verteilung der Zahlung an alle anderen Beteiligten.
Welcher Teil Ihrer Rechnung betrifft diese verschiedenen Akteure? (Auf Basis der Aufteilung der Rechnung im Jahr 2025)
Im Detail
Für eine Familie mit 1.200 €* an Stromkosten im gesamten Jahr 2025 (durchschnittliche Gesamtausgaben eines Haushalts, einschließlich Monats- und Regularisierungsrechnung).
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Posten (%) |
Betrag (€) |
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Energie: Kosten des Stromverbrauchs über den Versorger
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47 % |
557 € |
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Transport: Transport von Strom über das Hochspannungsnetz von Elia
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8 % |
98 € |
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Verteilung: Lokaler Transport von Strom bis in die Haushalte über das Verteilernetz (ORES)
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25 % |
303 € |
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Steuern & MwSt.: Von den (föderalen und regionalen) Behörden erhobene Pflichtbeiträge |
20 %
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242 €
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Gesamt 1.200 € |
* Abgerundete Berechnung einer Jahresrechnung von 1.200 € für einen Privatkunden mit Doppeltarif und einem Verbrauch von 1.583 kWh zu Hoch- und 1.900 kWh zu Niedertarifzeiten (insgesamt 3.483 kWh).
Meine Monats- und Regularisierungsrechnung

Sie erhalten jeden Monat eine Rechnung, die auf einer Schätzung Ihres Verbrauchs basiert. Nach einem Jahr erhalten Sie eine Regularisierungsrechnung. Diese basiert auf dem Zählerstand und ermöglicht es, Ihren tatsächlichen Verbrauch anzupassen, indem Ihre monatlichen Zahlungen berücksichtigt werden.
Wussten Sie schon?
Mit einem Smart Meter können Sie bei Ihrem Versorger eine monatliche Rechnung auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs anfordern.
Themenrelevante Fragen

Die Strom- und Erdgasrechnungen umfassen eine Kostenstelle „Netzkosten“ oder „Transport- und Verteilertarife“. Mehrere Aspekte sind darin enthalten:
- die Kosten des Übertragungsnetzes (Strom);
- die Kosten der belgischen Energiepolitik (föderaler Beitrag und strategische Reserve);
- die Förderung der Energieerzeugung durch erneuerbare Energieträger (Offshorewindkraft - Anschluss und Ökozertifikate - sowie Ökozertifikate im Zusammenhang mit der Fotovoltaikerzeugung – Solwatt-Plan);
- die Steuern und Abgaben;
- die Gemeinwohlverpflichtungen (kurz „GWV“): Anbringung und Verwaltung der Budgetzähler für Haushalte mit Zahlungsschwierigkeiten, soziale Energieversorgung;
- die Gemeinwohlverpflichtungen (GWV) im Zusammenhang mit der kommunalen öffentlichen Beleuchtung;
- die Gebühren für die Inanspruchnahme des öffentlichen Eigentums und zur Förderung der ökologischen Energie;
- der Betrieb des Verteilernetzes;
- die Einkommenssteuer;
- die Auszahlung der Dividenden an die Aktionäre.
Strom und Erdgas gelangen jeweils über ein Verteilernetz bis zu Ihrem Haushalt. Anhand des Verteilertarifs kann der Netzbetreiber (wie beispielsweise ORES) die Ausführung verschiedener Arbeiten auf diesem Netz gewährleisten, und zwar unter anderem:
- die Verlegung, Wartung und Reparatur der Stromkabel (ober- und unterirdisch) für die Stromzuleitung bis zur Zähleranlage der Wohnungen sowie die Installation von Transformatorenstationen für die Stromversorgung von ganzen Wohnvierteln oder Industriegebieten
- die Anschlüsse ans Netz
- die Anbringung der Strom- und/oder Erdgaszähler
- die Ablesung der Zählerstände und die Verarbeitung der entsprechenden Daten
- die Reparatur- und Wartungsarbeiten an der kommunalen öffentlichen Beleuchtung
Ihr Energieversorger erstellt Ihre Zwischenrechnung oder Endabrechnung. Somit ist er derjenige, der Ihnen zu Ihrer Rechnung Auskunft geben kann. Wenn Sie nach Überprüfung Ihrer Rechnung feststellen, dass diese fehlerhaft ist, gibt es mehrere Möglichkeiten, um diese zu beanstanden:
- Kontaktieren Sie Ihren Energieversorger
- oder füllen Sie das Standardbeschwerdeformular auf der Website Ihres Energieversorgers aus
- oder senden Sie Ihrem Energieversorger ein Einschreiben
Vergessen Sie auf jeden Fall nicht zu erwähnen, welchen Teil der Rechnung Sie beanstanden und aus welchen Gründen. Ihr Energieversorger hat anschließend 10 Werktage Zeit, um Ihnen mitzuteilen, ob Ihre Beanstandung gerechtfertigt ist oder nicht oder ob Ihre Beanstandung weiter untersucht werden muss.
Hier finden Sie sämtliche Informationen zum Thema Streitfälle und Beanstandungen.






