Verteilertarife 2026
Ab 1. Januar 2026 ändern sich die Stromtarife in der Wallonie. Kunden mit einer Anschlussleistung von weniger als 56 kVA haben künftig die Wahl zwischen drei Tarifen: der unveränderte Einfachtarif, der Doppeltarif mit neuen Zeitfenstern und der neue "Impact"-Tarif. Jeder dieser Tarife bietet Ihnen je nach Ihrem Verbrauchsverhalten unterschiedliche Vorteile.
Das ändert sich
Die drei ab 1. Januar 2026 geltenden Verteilertarife:
Diese Tarife betreffen ausschließlich den Posten „Verteilung“ Ihrer Stromrechnung. Im Jahr 2025 machte dieser durchschnittlich 25 % des Rechnungsbetrags aus.
Informieren Sie sichnäher über die einzelnen Posten Ihrer Energierechnung.
Wie wechsle ich meinen Tarif?
Sie möchten Ihren Verteilertarif* ändern, beispielsweise vom Einfach- zum Doppeltarif wechseln? Das ist direkt über Ihren Energieversorger möglich. Dieser leitet die Anfrage weiter und koordiniert alles Notwendige mit ORES.
*Ab dem 1. Januar 2026 gilt weiterhin Ihr aktueller Tarif (Einfach- oder Doppeltarif), sofern Sie sich nicht für einen neuen Tarif entscheiden.
Themenrelevante Fragen

Strom und Erdgas gelangen jeweils über ein Verteilernetz bis zu Ihrem Haushalt. Anhand des Verteilertarifs kann der Netzbetreiber (wie beispielsweise ORES) die Ausführung verschiedener Arbeiten auf diesem Netz gewährleisten, und zwar unter anderem:
- die Verlegung, Wartung und Reparatur der Stromkabel (ober- und unterirdisch) für die Stromzuleitung bis zur Zähleranlage der Wohnungen sowie die Installation von Transformatorenstationen für die Stromversorgung von ganzen Wohnvierteln oder Industriegebieten
- die Anschlüsse ans Netz
- die Anbringung der Strom- und/oder Erdgaszähler
- die Ablesung der Zählerstände und die Verarbeitung der entsprechenden Daten
- die Reparatur- und Wartungsarbeiten an der kommunalen öffentlichen Beleuchtung
Die Strom- und Erdgasrechnungen umfassen eine Kostenstelle „Netzkosten“ oder „Transport- und Verteilertarife“. Mehrere Aspekte sind darin enthalten:
- die Kosten des Übertragungsnetzes (Strom);
- die Kosten der belgischen Energiepolitik (föderaler Beitrag und strategische Reserve);
- die Förderung der Energieerzeugung durch erneuerbare Energieträger (Offshorewindkraft - Anschluss und Ökozertifikate - sowie Ökozertifikate im Zusammenhang mit der Fotovoltaikerzeugung – Solwatt-Plan);
- die Steuern und Abgaben;
- die Gemeinwohlverpflichtungen (kurz „GWV“): Anbringung und Verwaltung der Budgetzähler für Haushalte mit Zahlungsschwierigkeiten, soziale Energieversorgung;
- die Gemeinwohlverpflichtungen (GWV) im Zusammenhang mit der kommunalen öffentlichen Beleuchtung;
- die Gebühren für die Inanspruchnahme des öffentlichen Eigentums und zur Förderung der ökologischen Energie;
- der Betrieb des Verteilernetzes;
- die Einkommenssteuer;
- die Auszahlung der Dividenden an die Aktionäre.