Ihre Fotovoltaik-Erzeugungsanlage wurde VOR dem 01.01.2024 in Betrieb genommen:

  • Sie profitieren bis zum 31.12.2030 vom Ausgleich, unabhängig von Ihrem Zählertyp.
  • Sie bezahlen einen Prosumertarif für die Nutzung des Verteilernetzes.

Was versteht man unter Ausgleich ?

Der Ausgleich besteht darin, die ins Netz eingespeiste Energie von Ihrem Verbrauch abziehen zu können. Er wird auf Jahresbasis sowie bei jeder Änderung (Installation eines neuen Zählers, Energieversorgerwechsel usw.) berechnet.

Mit einem smart meter

Einspeisung und Entnahme werden getrennt aufgezeichnet. Sie können diese jederzeit auf Ihrem Zähler oder in Ihrem Kundenbereich myORES einsehen.
Der Ausgleich wird bei der Rechnungsstellung angewandt, das heißt, dass die Einspeisung automatisch von der Entnahme abgezogen wird.

Mit einem elektromechanischen zähler

Die Scheibe dreht rückwärts, wenn Sie Energie ins Netz einspeisen. Sie stellen außerdem fest, dass die auf dem Zählerwerk angezeigten Zahlen rückwärts drehen.

Wie wird der Ausgleich berechnet?

Sie verbrauchen beispielsweise 1.000 kWh/Jahr. Sie nutzen 300 kWh der von Ihren Modulen erzeugten Energie für Ihren Eigenverbrauch und speisen 600 kWh ins Netz ein. Dank des Ausgleichsmechanismus können Sie das Netz als Speicher für diese Energie nutzen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen, wenn Ihre Module keinen Strom erzeugen. Somit bleiben nur noch 100 kWh Energie zu zahlen übrig, um Ihren Gesamtverbrauch zu decken.

Dauer des Ausgleichs

Außer in folgenden Fällen, ab dem 01.01.2024:

Bis zum 31.12.2030 profitieren Sie automatisch vom Ausgleich.

  • Sie nehmen eine Änderung an Ihrer Anlage vor: Wenn die erzeugbare Nettoleistung Ihrer Anlage um mehr als 1 kWE steigt oder insgesamt 10 kVA übersteigt, verlieren Sie den Ausgleich. Sie können einen Antrag für die Änderung Ihrer Anlage
  • Sie beteiligen sich an einer Energieteilung: Wenn Sie sich an einer Energieteilung beteiligen (sei es als Erzeuger oder Mitglied), verzichten Sie endgültig auf den Ausgleich

Der kapazitätsgebundene oder verhältnismäßige Prosumertarif

Der Prosumertarif wird den Besitzern von Fotovoltaikmodulen (mit Ausnahme derjenigen, die vom Sozialtarif profitieren) für die Nutzung des Verteilernetzes in Rechnung gestellt. Sie finden diesen auf den Rechnungen Ihrer Energieversorgers wieder.

Der Prosumertarif zielt darauf auf, dass sämtliche Nutzer sich auf faire Weise an den Kosten für die Nutzung, Wartung und Verbesserung des Stromnetzes beteiligen.

Wie wird der Prosumertarif ausgerechnet?

  1. Mit einem elektromechanischen Zähler

Es wird der Kapazitätstarif angewendet. Er wird auf der Grundlage Ihrer Region und der entwicklungsfähigen Nettoleistung Ihrer Anlage berechnet. Es handelt sich also um einen festen Tarif.

  1. Mit einem Smart Meter

Hier wird der verhältnismäßige Tarif auf der Basis der Bruttoentnahme angewandt. Sobald Sie mehr als ein Drittel Ihrer Energieerzeugung für Ihren Eigenverbrauch nutzen, nimmt der Prosumertarif, den Sie zahlen, ab. Diese Option ist nur mit einem Smart Meter möglich, da die Energieentnahme und die Energieeinspeisung getrennt berechnet werden müssen.

Mit einem Smart Meter bezahlen Sie automatisch den günstigsten Tarif.

  • Ich nutze weniger als d'1/3 meiner Energieerzeugung für meinen Eigenverbrauch (d. h. dass Sie mehr als 2/3 Ihres Verbrauchs aus dem Netz entnehmen)

Der kapazitätsgebundene Tarif (auch Pauschaltarif genannt) wird auf der Basis der Leistung meiner Anlage angewandt.

Sie bezahlen den gleichen Tarif wie mit einem elektromechanischen Zähler.

  • Ich nutze mehr als d'1/3 meiner Energieerzeugung für meinen Eigenverbrauch (d. h. dass Sie weniger als 2/3 Ihres Verbrauchs aus dem Netz entnehmen)

Der verhältnismäßige Prosumertarif wird auf der Basis der Bruttoentnahmen (d. h. der tatsächlich aus dem Netz entnommenen kWh) angewandt.

Sie bezahlen weniger als mit einem elektromechanischen Zähler.

Die Prosumerprämie wird automatisch von ORES ausgezahlt

Seit dem 1. Oktober 2020 wird der Prosumertarif auf die Regularisierungsrechnung der Haushalte mit Solarmodulen abgewälzt. Dieser Tarif wurde 2020 und 2021 zu 100 % über eine Prämie der Wallonischen Region zurückerstattet. Für die Jahre 2022 und 2023 wird er zu 54,27 % abgedeckt.

Neuer Prosumer

  • Sie müssen nichts unternehmen. Ihre Bankangaben wurden uns vom Installateur Ihrer Fotovoltaikpaneele nach Abschluss der Arbeiten übermittelt.
  • Falls Sie hingegen in eine Wohnung mit einer bereits vorhandenen Fotovoltaikanlage eingezogen sind, füllen Sie bitte dieses Formular aus und schicken Sie es uns zu.

Alter Prosumer

  • Falls Sie ein Schreibenmit einer Aktennummer und Ihrem EAN-Code erhalten haben, füllen Sie bitte umgehend dieses Online-Formular.
  • Falls Sie kein Schreiben erhalten oder Ihre Bankkontonummer gewechselt haben, füllen Sie bitte dieses Formular aus und schicken Sie es uns zu.

Gewerbekunde

  • Die Kunden, die einen gewerblichen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben und deren Stromverbrauch zu mehr als 50 % für einen Haushaltsgebrauch bestimmt ist, können ebenfalls von der Prämie für die Rückzahlung der Prosumergebühr profitieren.
  • Dazu müssen Sie diese eidesstattliche Erklärung ausfüllen und an diese Adresse zurückschicken.