Besuchen Sie die Website der CWaPE, um Ihre Formulare herunterzuladen oder weitere Auskünfte einzuholen.

Wenn Sie eine Energiegemeinschaft gründen wollen und Vertreter sind, sind dies die zu unternehmenden Schritte:

  • R Formulaire

    Schritt 1

    Ernennung der Teilnehmer und des Vertreters

  • R Completer

    Schritt 2

    Gründung und Meldung einer Energiegemeinschaft

  • R Partenaires

    Schritt 3

    Schaffung einer Energieteilungsaktivität

  • R Loupe

    Schritt 4

    ORES und die CWaPE prüfen Ihren Antrag

  • R Offre Contrat

    Schritt 5

    Vertrag unterschreiben

  • R Production Partage Energie

    Schritt 6

    Die Energieteilung beginnt

Formulaire

Schritt 1: Ernennung der Teilnehmer und des Vertreters

Bevor Sie die Energiegemeinschaft (EEG/BEG) gründen, stellen Sie sicher, dass Sie über die Energieteilung hinreichend informiert sind, dass Sie sich mit allen Mitgliedern geeinigt haben und dass ihr Vertreter ernannt worden ist.

Zum heutigen Zeitpunkt müssen alle Teilnehmer einer Teilungsaktivität an demselben Verteilnetzbetreiber angeschlossen sein.

Schritt 2: Gründung und Meldung einer Energiegemeinschaft

Sie bilden eine Rechtseinheit und füllen das Meldeformular (FR) einer Energiegemeinschaft für die CWaPE aus. Einmal ausgefüllt, müssen das Formular und die dazugehörigen Anlagen an die Adresse notification.communaute@cwape.be geschickt werden. Sie erhalten innerhalb von 10 Tagen die Genehmigung. Erläuternden Leitfaden zum Formular aufrufen (FR). 

Die verschiedenen Anlagen:

  • Anlage 1 (falls zutreffend): ein Exemplar des Vertrags zwischen der Energiegemeinschaft und dem Vertreter, der mit der ganzen und teilweisen Verwaltung der Aktivitäten der Energiegemeinschaft / ihrer Erzeugungs- oder Speicheranlagen beauftragt ist.
  • Anlage 2 (falls zutreffend): ein Exemplar der Geschäftsordnung der Energiegemeinschaft.
  • Anlage 3 (falls zutreffend): ein Exemplar der Genehmigung der Energiegemeinschaft.
  • Anlage 4 (FR): Liste der Mitglieder und Aktionäre der Energiegemeinschaft und der von der Energiegemeinschaft betriebenen Erzeugungsanlagen (Anlage im auferlegten Format).
  • Anlage 5 (falls zutreffend): Organigramm(e) der juristischen Personen, die Mitglieder oder Aktionäre sind.
  • Anlage 6 (falls zutreffend): ein Exemplar des Nutzungsüberlassungsvertrags der Erzeugungsanlage(n) zwischen der Energiegemeinschaft und dem Eigentümer der Erzeugungsanlage(n).
  • Anlage 7: Beweis für die Ermächtigung des Vertreters der Energiegemeinschaft im Zuge des Meldeverfahrens.
  • Anlage 8: koordinierte Satzung der Energiegemeinschaft.
  • Anlage 9: Exemplar des Vertrags zwischen der Energiegemeinschaft und ihren Mitgliedern und Aktionären gemäß den Vorgaben in Artikel 35duodecies, §2, des Dekrets vom 12. April 2001 über die Organisation des regionalen Strommarktes.

Schritt 3: Schaffung einer Energieteilungsaktivität

Sie füllen das Antragsformular für die Aufnahme einer Energieteilungsaktivität (FR) und schicken Sie es zusammen mit den dazugehörigen Anlagen an ORES unter partage.energie@ores.be. Wir antworten Ihnen innerhalb von 10 Tagen.

Die verschiedenen Anlagen:

  • Anlage 1: Empfangsbestätigung der Meldung der Gründung einer Energiegemeinschaft bei der CWaPE.
  • Anlage 2: Nachweis für die Ermächtigung des Vertreters der Energieteilung.
  • Anlage 5 (falls zutreffend): geographischer Plan der Erzeugungsanlagen.
  • Anlage 6 (FR): Liste der Teilnehmer an der Energieteilung und der für die Teilung genutzten Erzeugungsanlagen.
  • Anlage 7 (falls zutreffend): nicht in der Liste der Standard-Verteilerschlüssel aufgeführter Verteilerschlüssel.
  • Anlage 8 (FR): eidesstattliche Erklärung der an der Energieteilung teilnehmenden Personen.
  • Anlage 9: Dokument, in dem das Eigentumsrecht oder das Nutzungsrecht bescheinigt wird, über das die Energiegemeinschaft an den Erzeugungsanlagen verfügt.

Vor Ihrer Beantragung der Aufnahme einer Teilungsaktivität empfehlen wir Ihnen, den Vertrag unter Einschluss der Übereinkünfte zwischen den Teilnehmern und dem Vertreter auszuarbeiten (Einigung über die Preise, die etwaigen Verwaltungskosten, der Verteilerschlüssel usw.) und die erforderlichen Vertragsbedingungen zu erfüllen. 

 

Weitere Informationen über die nötigen Vertragsbedingungen:

  • Ein Zweirichtungszähler (Smart Meter oder AMR-Zähler) muss bei allen Teilnehmern installiert werden.
  • Die Erzeuger müssen auf den Ausgleich verzichten.
  • Die Teilnehmer, die vom Sozialtarif auf die geteilten (eigenverbrauchten) Volumen profitieren, müssen auf diesen verzichten.
  • Die Teilnehmer müssen die Funktion „Zählsystem 3“ (Erfassung von Verbrauchsdaten auf viertelstündlicher Basis) aktivieren, indem sie dies bei ihrem Energieversorger beantragen. Sie akzeptieren es ebenfalls, dem Vertreter ihre Angaben mitzuteilen.

Schritt 4: ORES und die CWaPE prüfen Ihren Antrag

  • ORES prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit.
  • ORES prüft Ihren Antrag auf Zulässigkeit:
    • Individuelle Kriterien bei den Mitgliedern (Verzicht auf den Ausgleich, …)
    • Mit der Gemeinschaft zusammenhängende Kriterien (geographischer Umkreis der EEG/BEG, Verteilerschlüssel, …)
  • ORES gibt eine Stellungnahme ab und leitet sie an die CWaPE weiter.
  • Die CWaPE prüft sie und erteilt innerhalb von 40 Tagen ihre Genehmigung.

Schritt 5: Vertrag unterschreiben

Bei Einverständnis der CWaPE schickt ORES Ihnen den Vertrag, unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn wieder an ORES zurück: partage.energie@ores.be.

Der Vertrag ist eine Übereinkunft zwischen dem Vertreter und ORES, in dem die wesentlichen Angaben zur Energieteilung enthalten sind. Er enthält vor allem die Verantwortlichkeiten eines jeden, die Liste der Teilnehmer und den Verteilerschlüssel. 

 

Schritt 6: Die Energieteilung beginnt

  • ab jetzt wird ein Teil der Energie innerhalb der Gemeinschaft gekauft oder verkauft. Der Rest wird über den kommerziellen Versorger jedes Teilnehmers ausgetauscht;
  • jeden Monat erhalten Sie von ORES die zwischen den Teilnehmern ausgetauschten Volumen, um die Fakturierung zu ermöglichen;
  • der kommerzielle Versorger erhält die zwischen den Teilnehmern ausgetauschten Volumen, um sie auf den Betrag seiner Rechnungen anrechnen zu können;
  • die Netzkosten werden in ihrer Gesamtheit weiterhin vom kommerziellen Versorger in Rechnung gestellt.

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