Zähler
Die Smart Meter
2020 hat ORES die erste Phase der Montage der Smart Meters gestartet. Diese Zähler werden bei den Haushaltsabnehmern, die einen entsprechenden Antrag stellen, (beispielsweise bei den Personen, die einen intelligenten Zweirichtungszählerwünschen, den Großverbrauchern …), den neuen Prosumenten (das heißt den Personen, die einen neuen Anschluss beantragen und eine neue Energieerzeugungsanlage installieren) und den Kunden im Rahmen einer Kampagne zur Auswechselung der Zähler montiert.
Ab Juni 2021 werden weitere Kunden von diesem neuen Zählertyp profitieren, wie die Kunden, die einen Zähler mit Vorauszahlungsfunktion haben.
Ab dem 1. Januar 2022 werden Smart Meter systematisch in nachfolgenden Fällen montiert:
- wenn es sich bei dem Netznutzer um einen als zahlungssäumig erklärten Haushaltsabnehmer handelt
- wenn ein Zähler ausgewechselt wird
- wenn ein neuer Anschluss erstellt wird
Laut Dekret vom 19. Juli 2018 müssen darüber hinaus 80 % der als prioritär eingestuften Segmente bis zum 31.12.2029 mit einem Smart Meter ausgestattet werden. Dabei handelt es sich um:
- die Kunden mit einem Verbrauch von 6.000 kWh oder mehr
- die Kunden mit einer Energieerzeugung von 5 kWc oder mehr
- die Auswechselung der Zähler mit Vorauszahlungsfunktion
- die öffentlich zugänglichen Ladestellen
Wenn Sie zu einem dieser Segmente gehören, müssen Sie nichts unternehmen. ORES wird Sie persönlich benachrichtigen, sobald die Anbringung des Smart Meters bei Ihnen vorgesehen ist.
Mit der Installation der Smart Zähler werden mehrere Hauptziele verfolgt:
- Erfüllung der Bedürfnisse der Kunden: Der Smart Meter ist ein konkretes Hilfsmittel für jeden Verbraucher, der seinen Energieverbrauch wieder bzw. besser im Griff haben möchte. Er ermöglicht neue Dienste, wie beispielsweise die Fernablesung, die Aktivierung/Deaktivierung der Client-Ports , die Fernzahlung im Voraus und den myORES-Kundenbereich, der unter anderem ihre Verbrauchsdaten beinhaltet.
- Ermöglichung der Energiewende: Die Anzahl der Stromerzeugungsanlagen (insbesondere Fotovoltaikanlagen) steigt an, die Elektromobilität entwickelt sich weiter, es kommen immer mehr Wärmepumpen zum Einsatz ... Kurzum: Die Netznutzung wandelt sich im Strombereich. Um die Energieversorgung weiterhin gewährleisten zu können, ist es unabdingbar, die Netze zu modernisieren und in Zähleranlagen der neuen Generation zu investieren. Der Smart Meter ermöglicht Ihnen eine bessere und dynamischere Übersicht über Ihren Energieverbrauch (dank einem Portal, auf dem Sie Ihren Verbrauch einsehen können). Somit können Sie sich bessere Verhaltensweisen in Bezug auf Ihren Energieverbrauch aneignen und diesen optimieren (oder sogar verringern). Diese Zähler können auch Ihre aktive Mitwirkung, insbesondere auf dem Flexibilitätsmarkt und in den Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften, fördern. Aufgrund des spezifischen Verbrauchs-, aber auch des Erzeugungs- und Speicherungsprofils werden die Energieversorger neue Dienste anbieten können und Sie bei der Einnahme einer aktiven Rolle in der Energiewende unterstützen.
- Einhaltung der verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungen in Sachen Montage der Smart Meter : Sie finden alle diesbezüglichen Informationen auf der Website der CWaPE und im Dekret vom 19. Juli 2018.
Der Smart Meter bietet zahlreiche Vorteile, unter anderem:
- Einen einfachen Zugriff auf Ihre Entnahme- und Einspeise-Zählerstände.
- Die automatische Ablesung Ihrer Zählerstände (Sie erhalten eine SMS, wenn der Zähler abgelesen wird).
- Weniger Verwaltungsschritte (im Falle eines Umzugs, Energieversorgerwechsels müssen Sie nur noch Ihren Energieversorger informieren).
- Mögliche Installation und Nutzung von Tools zwecks Verbrauchsanalyse und Lastmanagement (über die Nutzung des Client-Ports und der Echtzeitdaten).
- Vereinfachte Fernzahlung Ihres Verbrauchs (dank des Bereichs für die Verwaltung der Vorauszahlungen).
- Schnellere Bearbeitung Ihrer Anträge (Öffnen/Schließen des Zählers usw.) (dank des Fernbetriebs).
Sie werden unmittelbar von ORES informiert, wenn die Montage bei Ihnen zu Hause vorgesehen ist.
Ja. Sie brauchen nur einen Antrag auf Auswechselung Ihres Zählers anhand dieses Online-Formulars zu stellen.
Im Rahmen mehrerer Feldtests im Laufe der letzten Jahre haben die Teams von ORES verschiedene Technologien konkret prüfen können, die in intelligenten Zähleranlagen eingesetzt werden.
Mit dem am 18. Juli 2018 von der wallonischen Regionalregierung verabschiedeten Dekret, das als gesetzlicher Rahmen für die Einführung der intelligenten Zähler gilt, wurden zwei neue Punkte hinzugefügt. Der Erste betrifft das geografische Gebiet des Rollouts mit „prioritären Segmenten“, d. h. für die Kunden, bei denen das Rollout des Zählers kurzfristig am meisten Sinn macht, während die Diskussionen bisher auf ein flächendeckendes Rollout in der Wallonie hinauszielten. Der zweite Punkt betrifft die Aufschiebung dieses Rollouts: Während die ersten Montagen für den 1. Januar 2020 vorgesehen waren, gilt nun als Ziel der Beginn des Rollouts am 1. Januar 2023.
In diesem neuen Kontext hat ORES beschlossen, sein Programm „Intelligente Zähler“ (Smart Metering) anzupassen und die Synergien in diesem Bereich mit dem Lütticher VNB RESA auszubauen, damit das Projekt des Smart Metering künftig die gesamte Wallonie abdeckt.
Für diese intelligenten Zähler hat ORES die Technologie ausgewählt, die auch in Flandern und in Brüssel angewandt wird. Dabei handelt es sich um die Technologie NB-IoT. Dies ist ein neuer Kommunikationsstandard „Low Power Wide Area Network“ (LPWAN für „Niedrigenergie-Weitverkehrsnetzwerk"), der spezifisch für das Internet der Dinge entwickelt wurde.
Die Techniker von ORES können künftig noch für bestimmte Einsätze bei Ihnen vorbeikommen, unter anderem:
- für die Auswechselung des Zählers
- für die Verstärkung der Anschlusseinrichtung
- für die Wartung Ihrer Anlage
- …
Ja. Der Zähler ist mit einem Display versehen, auf dem Sie Ihre Zählerstände ablesen und Ihren Energieverbrauch prüfen können.
Lesen Sie in unseren Broschüren über den Stromzähler (Einphasige und Dreiphasige).
Die angezeigten Zählerstände sind unabhängig von Ihrer Tarifgestaltung. Falls Sie diese ändern möchten, können Sie unmittelbar Ihren Tages- und Nachtverbrauch anzeigen und so sehen, welcher für Ihre Situation am interessantesten ist. Weitere Infos finden Sie in unseren Broschüren über den Stromzähler (Einphasige und Dreiphasige).
Falls Sie einen Einfachtarif haben, brauchen Sie nur die beiden ersten angezeigten Zählerstände zusammenrechnen, um Ihren gesamten Energieverbrauch zu kennen:
- 1.8.1: Energieabnahme zu den Hochtarifzeiten, d. h. die Gesamtanzahl Kilowattstunden (kWh) Energie, die zu den Hochtarifzeiten verbraucht wurden
- 1.8.2: Energieabnahme zu den Niedertarifzeiten, d. h. die Gesamtanzahl Kilowattstunden (kWh) Energie, die zu den Niedertarifzeiten verbraucht wurden
Sie können auch die grüne Funktionstaste drücken, um die Daten 1.8.0 anzuzeigen, d. h. die insgesamt verbrauchte Energie in Kilowattstunden (kWh) (kWh‑Summe der Energieabnahme zum Tages- und Nachttarif).
Ja. Die Kommunikationsfunktion der Smart Meter ist (sofern technisch möglich) aktiviert. Damit wird eine automatische Fernablesung Ihrer Zählerstände durchgeführt.
In diesem Fall besteht der Fernzugriff in der automatischen Fernablesung Ihrer Zählerstände.
ORES verarbeitet Daten und Informationen im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatsphäre gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung sowie der gesetzlichen Vorgabe des Dekrets vom 12. April 2001 über die Organisation des regionalen Strommarktes.
Ihr Zählerstand wird am ersten Tag des Monats, der auf Ihren Ablesemonat folgt, gespeichert. Wenn Ihr Ablesemonat beispielsweise September ist, wird Ihr Zählerstand am 1. Oktober automatisch gespeichert.
Die Energieversorgung kann per Fernsteuerung über den Smart Meter unterbrochen werden. Mit der Einführung dieser neuen Zähler ändert sich jedoch nichts an der Anwendung der einschlägigen Bestimmungen und der Gesetzgebung über die Unterbrechung der Energieversorgung (beispielsweise bei Nichtzahlung). Diese Versorgungsunterbrechungen erfolgen erst als letztes Mittel und immer nach entsprechender Benachrichtigung bzw. Mahnung des Kunden.
ORES bearbeitet die Daten und Informationen im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatsphäre gemäß der Datenschutz-Grundverordnung der EU sowie den gesetzlichen Vorschriften des Dekrets vom 12. April 2001 über die Organisation des regionalen Elektrizitätsmarktes.
Nein.
Die vom Zähler aufgezeichneten Daten sind geschützt und werden keinem Dritten mitgeteilt. Diese Daten werden nur einmal pro Tag und nicht in Echtzeit fernabgelesen.
Die einzigen Personen, die außer Ihnen Zugang zu Ihren Daten haben werden, sind:
- ORES
- Ihr Energieversorger (ausschließlich für den Teil, der unmittelbar mit der Fakturierung verbunden ist)
Im Falle einer Stromunterbrechung im Verteilernetz setzt sich Ihr Zähler automatisch wieder in Betrieb, sobald unsere Dienste die Störung behoben haben.
Sie finden alle Informationen zu Störungen oder geplanten Unterbrechungen auf unserer Website.
Im Falle eines Kurzschlusses oder einer Überlastung Ihrer elektrischen Anlage unterbricht der Schutzschalter auf der Frontseite Ihres Zählerkastens die Stromversorgung des Zählers und Ihrer Anlage.
Genau wie bei Ihrem alten Zähler können Sie den intelligenten Zähler wieder einschalten, sobald das Problem behoben wurde.
Wenn Sie eine Vorauszahlung auf Ihren Energieverbrauch leisten, benötigen Sie dazu keinen anderen Zähler. Sie müssen dazu bei Ihrem intelligenten Zäher lediglich die Funktion „Vorauszahlung“ aktivieren.
Über diesen Link erhalten Sie weitere Informationen über die Vorauszahlungsfunktion des intelligenten Zählers.
Ihr Stromzähler und Ihr ausschließlicher Nachttarifzähler werden beide gegen Smart Meter ausgewechselt. Besuchen Sie unsere Website und vereinbaren Sie mit wenigen Klicks einen Termin für die Anbringung Ihres Smart Meters.
Der Smart Meter kostet 160 € ohne MwSt.
Wer bezahlt den Smart Meter?
Wenn die Anbringung des Smart Meters im Rahmen einer von ORES durchgeführten Auswechselungsmaßnahme (Budgetzähler, FÖD-Zähler, Pilotprojekt usw.) stattfindet, sind die 160 € ohne MwSt. zulasten von ORES.
Wenn Sie die Anbringung eines Smart Meters aus eigener Initiative beantragen, müssen Sie die 160 € ohne MwSt. bezahlen. Allerdings gewährt die Wallonische Region bis zum 31.12.2023 (im Rahmen der verfügbaren Budgets) allen Haushaltsabnehmern (sowohl mit als auch ohne Energieerzeugung) eine Prämie, um die Kosten des Smart Meters zu decken. Diese Prämie deckt die Kosten für die Auswechselung eines einzigen Zählers und deckt nicht mögliche Zusatzkosten (Kasten, Anschlussklemmen …).
ORES hält sich an die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Der Energieversorger wird lediglich über die Daten verfügen, die für die Fakturierung erforderlich sind. Er kann zwar eventuell auch über die Lastprofile verfügen (Ablesung der von Ihnen genutzten Leistung in regelmäßigen Abständen, um sich ein genaueres Bild der Verbrauchsmengen zu machen), jedoch nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden. Für weitere Infos hierzu verweisen wir auf die Datenschutzrichtlinie. Falls Sie mehr über Ihre Daten erfahren möchten, senden Sie eine E-Mail an RGPD@ores.be.
- Fernablesung der Zählerstände (Ablesezeitpunkt: jährlich, beim Wechsel des Energieversorgers und beim Umzug)
- Aktivierung / Deaktivierung der Client-Ports
- Öffnung / Schließung des Zählers
- Übergang vom Einfach- auf den Zweifachtarif und umgekehrt (ohne Auswechselung des Zählers)
- einen persönlichen Online-Bereich zur Ansicht Ihres Verbrauchs
- Aktivierung / Deaktivierung der Vorauszahlungsfunktion
Der 25D60-Kasten dient zur Montage Ihres intelligenten Zählers. Er gleicht dem 25S60‑Kasten, der zurzeit genutzt wird (gleiche Breite, Höhe und Tiefe).
Seine Anwendung, die Anbringung von Verschlussplomben und die üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind die gleichen wie bei einem 25S60‑Kasten.
Der Port P1 oder Kundenport bzw. Port S1 ist ein Standardanschluss. Darüber können Sie ein Gerät zur Direktablesung an den intelligenten Zähler anschließen.
Die Client-Ports können am Tag der Zählermontage vor Ort kostenlos aktiviert werden.
Worin besteht der Unterschied zwischen den Ports P1 und S1?
Die Übertragungsfrequenz des Ports P1 ist 1 Messung pro Sekunde und die serielle Kommunikation (RS422) entspricht der Norm IEC13239. Die Übertragungsfrequenz des Ports S1 hingegen schwankt zwischen 2.000 und 4.000 pro Sekunde, die serielle Kommunikation (RS422) entspricht ebenfalls der Norm IEC13239.
Der Anschluss an beide Ports erfolgt über RJ12-Kabel.
Es gibt zwei Stromnetztypen: Beim Ersten kommen 3 Phasenleiter in Ihrem Stromschrank an (dreiphasig 3 x 230 V); beim Zweiten sind es 4 Leiter. Man spricht auch allgemein von Dreiphasenstrom (3 x 400 V + Mittelleiter).
Der Netztyp, an den Ihr Zähler angeschlossen wird, hat Auswirkungen auf das, was der Zähler anzeigt, auf die über die Client-Ports übermittelten Daten sowie auf die Funktionsweise mancher am Zähler angeschlossener Anwendungen.
Beim Dreiphasenstrom von 3 x 230 V erscheint auf dem Zählerdisplay ein Sternchen über der Phase L2; die entsprechende Spannung ist zwar vorhanden, wird jedoch nicht angezeigt. Noch wichtiger: Dieser Spannungswert auf der Phase L2 wird auch nicht durch die Client-Ports geliefert. Dieser Wert ist jedoch für die Funktionsweise mancher Anwendungen erforderlich, die über diese Client-Ports angeschlossen werden. Bei einem Dreiphasenstrom von 3 x 230 V könnten Sie ein Kompatibilitätsproblem mit manchen angeschlossenen Anwendungen haben.
Zusatzinformationen und detaillierte technische Spezifikationen ( eMUCs – P1 und eMUCs – S1) finden Sie unter energieverbrauchimblick.be.
Der intelligente Zähler an sich ermöglicht nicht die Vermeidung eines eventuellen Blackouts. Anhand dieses Zählers kann der Netzbetreiber allerdings über genauere Informationen verfügen (beispielsweise die in einem Stadtteil verbrauchten Kilowattstunden). Er kann also flexibler reagieren und Entscheidungen treffen, die im Gleichklang mit der reellen Lage auf dem Netz stehen.
Dank des intelligenten Zählers werden die Kunden künftig auch besser über ihren Verbrauch informiert sein. Ziel ist es, jeden Nutzer dafür zu sensibilisieren, den Strom effizienter zu verbrauchen (rationelle Energienutzung) und somit das Risiko einer Energieverknappung zu verringern.
Die Anzahl der Eigenerzeugungssysteme (insbesondere Fotovoltaik) steigt ständig, die Elektromobilität entwickelt sich weiter, es kommen auch immer mehr Wärmepumpen zum Einsatz ... Kurzum: Die Netznutzung wandelt sich im Strombereich. Um die Energieversorgung weiterhin gewährleisten zu können, ist es unabdingbar, das Netz zu modernisieren und in Zähleranlagen der neuen Generation zu investieren.
Dank des intelligenten Zählers verfügt der Kunde künftig über ein klareres und dynamisches Bild seines Energieverbrauchs (beispielsweise über ein Internetportal, auf dem er seine Verbrauchswerte einsehen kann). Dies wird ihn dazu anregen, seine Reflexe im Energiebereich zu verbessern und seinen Verbrauch zu optimieren (oder sogar zu verringern).
Diese Zähler können außerdem die aktive Beteiligung der Verbraucher insbesondere am Flexibilitätsmarkt und an den Gemeinschaften für erneuerbare Energiequellen fördern. Auf der Basis des spezifischen Profils jedes Kunden (Verbrauch sowie Erzeugungs‑ und Speicherkapazitäten) werden die Energieversorger in der Lage sein, neue Dienste anzubieten und die Verbraucher zu betreuen, damit sie eine aktive Rolle in der Energiewende spielen können.
Die Montage eines Smart Meters erfolgt gemäß den verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungen, die als Auflagen für die Anbringung solcher Zähler gelten.
Bei der Montage eines Smart Meters können Sie die Deaktivierung seiner Kommunikationsfunktion beantragen. Dazu müssen Sie die Rufnummer 078 15 78 01 wählen.
Die Ablehnung der Kommunikationsfunktion hat folgende Auswirkungen:
- Sie müssen Ihre Zählerstände manuell ablesen und an ORES übermitteln;
- aus technischen Gründen können Sie von keiner Teleoperation für geläufige Anfragen und Anträge profitieren, wie beispielsweise das Schließen oder Öffnen des Zählers usw.;
- aus technischen Gründen können Sie an keinem Projekt zur Energieteilung oder Peer-to-Peer-Austausch teilnehmen. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter info.ores.be/privatkunden/gemeinsame-nutzung-von-energie;
- aus technischen Gründen können Sie von keinem Dienst in Verbindung mit der Flexibilität profitieren und an keiner sonstigen Markttätigkeit teilnehmen, für die ein täglicher Austausch der Zählerdaten erforderlich ist.
Der intelligente Zähler überträgt Ihre Zählerstände nur einmal pro Tag an ORES. Die Übertragung dieser Zählerstände erfolgt über ein Dienstleistungsunternehmen, das Ihre Identität nicht kennt. Um den Schutz Ihrer Daten zu garantieren, werden diese von Ihrem Zähler bis zu Ihrem Netzbetreiber ORES verschlüsselt übertragen.
Ihr Zähler speichert die Chronologie der 60 letzten Verbrauchstage, die Ihrem Netzbetreiber ausschließlich auf entsprechenden Antrag und bei spezifischen Bedürfnissen zugänglich ist (beispielsweise bei einer vorübergehenden Unterbrechung der Fernkommunikation). Das für die Datenübertragung zuständige Dienstleistungsunternehmen speichert lediglich die Daten der vergangenen 72 Stunden.
Der Netzbetreiber (ORES) speichert Ihre Zählerstände genauso wie die Daten der herkömmlichen Zähler, zu deren Ablesung er ordnungsgemäß verpflichtet ist.
Wie jede andere elektrische Anlage, die auf dem Netz von ORES installiert ist, muss der Smart Meter den geltenden Sicherheits- und Zuverlässigkeitsstandards entsprechen. Die Daten über Energieverbrauch und Einspeisung ins Netz werden einmal pro Tag an ORES übermittelt. Diese Datenübermittlung erfolgt anhand eines Kommunikationsstandards NB IoT. Die eingehenden Daten werden ausschließlich im Rahmen unserer Aufgaben als Netzbetreiber genutzt.
Die einzigen Personen, die außer Ihnen Zugang zu Ihren Daten haben werden, sind:
- ORES
- Ihr Energieversorger (ausschließlich für den Teil, der unmittelbar mit der Fakturierung verbunden ist)
Was Ändert sich mit dem Smart Meter in sachen nutzung ihrer persönlichen Daten?
- Ihre täglichen Zählerstände dienen der Berechnung und Validierung Ihres Stromverbrauchs und werden Ihrem Energieversorger weiterhin jährlich zur Verfügung gestellt, laut dem Dekret vom 18. Juli 2018 über die Smart Meter und dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 3. März 2014. Diese Daten werden während der für die Erfüllung dieser Pflichten erforderlichen Zeit gespeichert.
- Ihre Innertages-Zählerstände (Viertelstundenstände für Strom und Stundenstände für Erdgas) können uns auf Ihren Antrag hin übermittelt werden, um in Ihrem Kundenbereich (über myORES) bereitgestellt zu werden. Diese Daten werden solange gespeichert, wie Sie sie brauchen, wobei Ihr Netzbetreiber allerdings eine lange Höchstfrist festlegt.
- Informationen über die Energiequalität auf Tagesbasis (z. B. Spannungsqualität, Lastprofil, Alarm bei Phasen- und Versorgungsausfall … , wobei die Granularität dieser Daten bis zu Viertelstundenwerten gehen kann) dürfen uns ausschließlich hinsichtlich der Erfüllung unserer Aufgaben im Rahmen der Analyse, der Problembehebung sowie der Verbesserung des Dienstes des Niederspannungsnetzes übermittelt werden. Diese Daten werden für eine begrenzte Zeit gespeichert, die für jede Aufgabe spezifisch festgelegt ist. Diese Aufgabe fällt in den Rahmen unserer vorschriftsmäßigen, gesetzlichen Verpflichtungen und/oder Verpflichtungen, die aus der technischen Regelung hervorgehen, und zielt darauf ab, unseren Kunden einen qualitativ hochwertigen Dienst zu bieten.
- die Vorauszahlungsfunktion kann aus der Ferne aktiviert/deaktiviert werden, insofern die gesetzliche Grundlage dafür gegeben ist (insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Unterbrechung der Stromversorgung)
Mit wem teilen wir Ihre Daten?
- die Zähler werden von unserem Dienstleister IBM betrieben, der damit beauftragt ist, uns die vorgenannten Daten zu übermitteln. Dem Dienstleister IBM ist Ihre Identität nicht bekannt. Lediglich Ihr Netzbetreiber kann den Zusammenhang zwischen den Verbrauchsdaten und Ihrer Zugriffsstelle herstellen.
- der Kundenbereich myORES (betreffend den Zugriff auf Ihre Innertages-Zählerstände, für den Ihre Zustimmung nötig ist) wird von unserem Dienstleister OPINUM betrieben. Dieser wendet dieselben Regeln wie ORES in Sachen Datenschutz an.
- für Fragen bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung oder weitere Einzelheiten über die Art und Weise, wie ORES Ihre Daten sammelt und bearbeitet, verweisen wir Sie auf unsere Webseite Schutz des Privatlebens.
2020 hat ORES die erste Phase der Montage der Smart Meters gestartet. Diese Zähler werden bei den Haushaltsabnehmern, die einen entsprechenden Antrag stellen, (beispielsweise bei den Personen, die einen intelligenten Zweirichtungszählerwünschen, den Großverbrauchern …), den neuen Prosumenten (das heißt den Personen, die einen neuen Anschluss beantragen und eine neue Energieerzeugungsanlage installieren) und den Kunden im Rahmen einer Kampagne zur Auswechselung der Zähler montiert.
Ab Juni 2021 werden weitere Kunden von diesem neuen Zählertyp profitieren, wie die Kunden, die einen Zähler mit Vorauszahlungsfunktion haben.
Ab dem 1. Januar 2022 werden Smart Meter systematisch in nachfolgenden Fällen montiert:
- wenn es sich bei dem Netznutzer um einen als zahlungssäumig erklärten Haushaltsabnehmer handelt
- wenn ein Zähler ausgewechselt wird
- wenn ein neuer Anschluss erstellt wird
Laut Dekret vom 19. Juli 2018 müssen darüber hinaus 80 % der als prioritär eingestuften Segmente bis zum 31.12.2029 mit einem Smart Meter ausgestattet werden. Dabei handelt es sich um:
- die Kunden mit einem Verbrauch von 6.000 kWh oder mehr
- die Kunden mit einer Energieerzeugung von 5 kWc oder mehr
- die Auswechselung der Zähler mit Vorauszahlungsfunktion
- die öffentlich zugänglichen Ladestellen
Wenn Sie zu einem dieser Segmente gehören, müssen Sie nichts unternehmen. ORES wird Sie persönlich benachrichtigen, sobald die Anbringung des Smart Meters bei Ihnen vorgesehen ist.
Mit der Installation der Smart Zähler werden mehrere Hauptziele verfolgt:
- Erfüllung der Bedürfnisse der Kunden: Der Smart Meter ist ein konkretes Hilfsmittel für jeden Verbraucher, der seinen Energieverbrauch wieder bzw. besser im Griff haben möchte. Er ermöglicht neue Dienste, wie beispielsweise die Fernablesung, die Aktivierung/Deaktivierung der Client-Ports , die Fernzahlung im Voraus und den myORES-Kundenbereich, der unter anderem ihre Verbrauchsdaten beinhaltet.
- Ermöglichung der Energiewende: Die Anzahl der Stromerzeugungsanlagen (insbesondere Fotovoltaikanlagen) steigt an, die Elektromobilität entwickelt sich weiter, es kommen immer mehr Wärmepumpen zum Einsatz ... Kurzum: Die Netznutzung wandelt sich im Strombereich. Um die Energieversorgung weiterhin gewährleisten zu können, ist es unabdingbar, die Netze zu modernisieren und in Zähleranlagen der neuen Generation zu investieren. Der Smart Meter ermöglicht Ihnen eine bessere und dynamischere Übersicht über Ihren Energieverbrauch (dank einem Portal, auf dem Sie Ihren Verbrauch einsehen können). Somit können Sie sich bessere Verhaltensweisen in Bezug auf Ihren Energieverbrauch aneignen und diesen optimieren (oder sogar verringern). Diese Zähler können auch Ihre aktive Mitwirkung, insbesondere auf dem Flexibilitätsmarkt und in den Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften, fördern. Aufgrund des spezifischen Verbrauchs-, aber auch des Erzeugungs- und Speicherungsprofils werden die Energieversorger neue Dienste anbieten können und Sie bei der Einnahme einer aktiven Rolle in der Energiewende unterstützen.
- Einhaltung der verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungen in Sachen Montage der Smart Meter : Sie finden alle diesbezüglichen Informationen auf der Website der CWaPE und im Dekret vom 19. Juli 2018.
Der Smart Meter bietet zahlreiche Vorteile, unter anderem:
- Einen einfachen Zugriff auf Ihre Entnahme- und Einspeise-Zählerstände.
- Die automatische Ablesung Ihrer Zählerstände (Sie erhalten eine SMS, wenn der Zähler abgelesen wird).
- Weniger Verwaltungsschritte (im Falle eines Umzugs, Energieversorgerwechsels müssen Sie nur noch Ihren Energieversorger informieren).
- Mögliche Installation und Nutzung von Tools zwecks Verbrauchsanalyse und Lastmanagement (über die Nutzung des Client-Ports und der Echtzeitdaten).
- Vereinfachte Fernzahlung Ihres Verbrauchs (dank des Bereichs für die Verwaltung der Vorauszahlungen).
- Schnellere Bearbeitung Ihrer Anträge (Öffnen/Schließen des Zählers usw.) (dank des Fernbetriebs).
Sie werden unmittelbar von ORES informiert, wenn die Montage bei Ihnen zu Hause vorgesehen ist.
Ja. Sie brauchen nur einen Antrag auf Auswechselung Ihres Zählers anhand dieses Online-Formulars zu stellen.
Im Rahmen mehrerer Feldtests im Laufe der letzten Jahre haben die Teams von ORES verschiedene Technologien konkret prüfen können, die in intelligenten Zähleranlagen eingesetzt werden.
Mit dem am 18. Juli 2018 von der wallonischen Regionalregierung verabschiedeten Dekret, das als gesetzlicher Rahmen für die Einführung der intelligenten Zähler gilt, wurden zwei neue Punkte hinzugefügt. Der Erste betrifft das geografische Gebiet des Rollouts mit „prioritären Segmenten“, d. h. für die Kunden, bei denen das Rollout des Zählers kurzfristig am meisten Sinn macht, während die Diskussionen bisher auf ein flächendeckendes Rollout in der Wallonie hinauszielten. Der zweite Punkt betrifft die Aufschiebung dieses Rollouts: Während die ersten Montagen für den 1. Januar 2020 vorgesehen waren, gilt nun als Ziel der Beginn des Rollouts am 1. Januar 2023.
In diesem neuen Kontext hat ORES beschlossen, sein Programm „Intelligente Zähler“ (Smart Metering) anzupassen und die Synergien in diesem Bereich mit dem Lütticher VNB RESA auszubauen, damit das Projekt des Smart Metering künftig die gesamte Wallonie abdeckt.
Für diese intelligenten Zähler hat ORES die Technologie ausgewählt, die auch in Flandern und in Brüssel angewandt wird. Dabei handelt es sich um die Technologie NB-IoT. Dies ist ein neuer Kommunikationsstandard „Low Power Wide Area Network“ (LPWAN für „Niedrigenergie-Weitverkehrsnetzwerk"), der spezifisch für das Internet der Dinge entwickelt wurde.
Die Techniker von ORES können künftig noch für bestimmte Einsätze bei Ihnen vorbeikommen, unter anderem:
- für die Auswechselung des Zählers
- für die Verstärkung der Anschlusseinrichtung
- für die Wartung Ihrer Anlage
- …
Ja. Der Zähler ist mit einem Display versehen, auf dem Sie Ihre Zählerstände ablesen und Ihren Energieverbrauch prüfen können.
Lesen Sie in unseren Broschüren über den Stromzähler (Einphasige und Dreiphasige).
Die angezeigten Zählerstände sind unabhängig von Ihrer Tarifgestaltung. Falls Sie diese ändern möchten, können Sie unmittelbar Ihren Tages- und Nachtverbrauch anzeigen und so sehen, welcher für Ihre Situation am interessantesten ist. Weitere Infos finden Sie in unseren Broschüren über den Stromzähler (Einphasige und Dreiphasige).
Falls Sie einen Einfachtarif haben, brauchen Sie nur die beiden ersten angezeigten Zählerstände zusammenrechnen, um Ihren gesamten Energieverbrauch zu kennen:
- 1.8.1: Energieabnahme zu den Hochtarifzeiten, d. h. die Gesamtanzahl Kilowattstunden (kWh) Energie, die zu den Hochtarifzeiten verbraucht wurden
- 1.8.2: Energieabnahme zu den Niedertarifzeiten, d. h. die Gesamtanzahl Kilowattstunden (kWh) Energie, die zu den Niedertarifzeiten verbraucht wurden
Sie können auch die grüne Funktionstaste drücken, um die Daten 1.8.0 anzuzeigen, d. h. die insgesamt verbrauchte Energie in Kilowattstunden (kWh) (kWh‑Summe der Energieabnahme zum Tages- und Nachttarif).
Ja. Die Kommunikationsfunktion der Smart Meter ist (sofern technisch möglich) aktiviert. Damit wird eine automatische Fernablesung Ihrer Zählerstände durchgeführt.
In diesem Fall besteht der Fernzugriff in der automatischen Fernablesung Ihrer Zählerstände.
ORES verarbeitet Daten und Informationen im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatsphäre gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung sowie der gesetzlichen Vorgabe des Dekrets vom 12. April 2001 über die Organisation des regionalen Strommarktes.
Ihr Zählerstand wird am ersten Tag des Monats, der auf Ihren Ablesemonat folgt, gespeichert. Wenn Ihr Ablesemonat beispielsweise September ist, wird Ihr Zählerstand am 1. Oktober automatisch gespeichert.
Die Energieversorgung kann per Fernsteuerung über den Smart Meter unterbrochen werden. Mit der Einführung dieser neuen Zähler ändert sich jedoch nichts an der Anwendung der einschlägigen Bestimmungen und der Gesetzgebung über die Unterbrechung der Energieversorgung (beispielsweise bei Nichtzahlung). Diese Versorgungsunterbrechungen erfolgen erst als letztes Mittel und immer nach entsprechender Benachrichtigung bzw. Mahnung des Kunden.
ORES bearbeitet die Daten und Informationen im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatsphäre gemäß der Datenschutz-Grundverordnung der EU sowie den gesetzlichen Vorschriften des Dekrets vom 12. April 2001 über die Organisation des regionalen Elektrizitätsmarktes.
Nein.
Die vom Zähler aufgezeichneten Daten sind geschützt und werden keinem Dritten mitgeteilt. Diese Daten werden nur einmal pro Tag und nicht in Echtzeit fernabgelesen.
Die einzigen Personen, die außer Ihnen Zugang zu Ihren Daten haben werden, sind:
- ORES
- Ihr Energieversorger (ausschließlich für den Teil, der unmittelbar mit der Fakturierung verbunden ist)
Im Falle einer Stromunterbrechung im Verteilernetz setzt sich Ihr Zähler automatisch wieder in Betrieb, sobald unsere Dienste die Störung behoben haben.
Sie finden alle Informationen zu Störungen oder geplanten Unterbrechungen auf unserer Website.
Im Falle eines Kurzschlusses oder einer Überlastung Ihrer elektrischen Anlage unterbricht der Schutzschalter auf der Frontseite Ihres Zählerkastens die Stromversorgung des Zählers und Ihrer Anlage.
Genau wie bei Ihrem alten Zähler können Sie den intelligenten Zähler wieder einschalten, sobald das Problem behoben wurde.
Wenn Sie eine Vorauszahlung auf Ihren Energieverbrauch leisten, benötigen Sie dazu keinen anderen Zähler. Sie müssen dazu bei Ihrem intelligenten Zäher lediglich die Funktion „Vorauszahlung“ aktivieren.
Über diesen Link erhalten Sie weitere Informationen über die Vorauszahlungsfunktion des intelligenten Zählers.
Ihr Stromzähler und Ihr ausschließlicher Nachttarifzähler werden beide gegen Smart Meter ausgewechselt. Besuchen Sie unsere Website und vereinbaren Sie mit wenigen Klicks einen Termin für die Anbringung Ihres Smart Meters.
Der Smart Meter kostet 160 € ohne MwSt.
Wer bezahlt den Smart Meter?
Wenn die Anbringung des Smart Meters im Rahmen einer von ORES durchgeführten Auswechselungsmaßnahme (Budgetzähler, FÖD-Zähler, Pilotprojekt usw.) stattfindet, sind die 160 € ohne MwSt. zulasten von ORES.
Wenn Sie die Anbringung eines Smart Meters aus eigener Initiative beantragen, müssen Sie die 160 € ohne MwSt. bezahlen. Allerdings gewährt die Wallonische Region bis zum 31.12.2023 (im Rahmen der verfügbaren Budgets) allen Haushaltsabnehmern (sowohl mit als auch ohne Energieerzeugung) eine Prämie, um die Kosten des Smart Meters zu decken. Diese Prämie deckt die Kosten für die Auswechselung eines einzigen Zählers und deckt nicht mögliche Zusatzkosten (Kasten, Anschlussklemmen …).
ORES hält sich an die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Der Energieversorger wird lediglich über die Daten verfügen, die für die Fakturierung erforderlich sind. Er kann zwar eventuell auch über die Lastprofile verfügen (Ablesung der von Ihnen genutzten Leistung in regelmäßigen Abständen, um sich ein genaueres Bild der Verbrauchsmengen zu machen), jedoch nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden. Für weitere Infos hierzu verweisen wir auf die Datenschutzrichtlinie. Falls Sie mehr über Ihre Daten erfahren möchten, senden Sie eine E-Mail an RGPD@ores.be.
- Fernablesung der Zählerstände (Ablesezeitpunkt: jährlich, beim Wechsel des Energieversorgers und beim Umzug)
- Aktivierung / Deaktivierung der Client-Ports
- Öffnung / Schließung des Zählers
- Übergang vom Einfach- auf den Zweifachtarif und umgekehrt (ohne Auswechselung des Zählers)
- einen persönlichen Online-Bereich zur Ansicht Ihres Verbrauchs
- Aktivierung / Deaktivierung der Vorauszahlungsfunktion
Der 25D60-Kasten dient zur Montage Ihres intelligenten Zählers. Er gleicht dem 25S60‑Kasten, der zurzeit genutzt wird (gleiche Breite, Höhe und Tiefe).
Seine Anwendung, die Anbringung von Verschlussplomben und die üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind die gleichen wie bei einem 25S60‑Kasten.
Der Port P1 oder Kundenport bzw. Port S1 ist ein Standardanschluss. Darüber können Sie ein Gerät zur Direktablesung an den intelligenten Zähler anschließen.
Die Client-Ports können am Tag der Zählermontage vor Ort kostenlos aktiviert werden.
Worin besteht der Unterschied zwischen den Ports P1 und S1?
Die Übertragungsfrequenz des Ports P1 ist 1 Messung pro Sekunde und die serielle Kommunikation (RS422) entspricht der Norm IEC13239. Die Übertragungsfrequenz des Ports S1 hingegen schwankt zwischen 2.000 und 4.000 pro Sekunde, die serielle Kommunikation (RS422) entspricht ebenfalls der Norm IEC13239.
Der Anschluss an beide Ports erfolgt über RJ12-Kabel.
Es gibt zwei Stromnetztypen: Beim Ersten kommen 3 Phasenleiter in Ihrem Stromschrank an (dreiphasig 3 x 230 V); beim Zweiten sind es 4 Leiter. Man spricht auch allgemein von Dreiphasenstrom (3 x 400 V + Mittelleiter).
Der Netztyp, an den Ihr Zähler angeschlossen wird, hat Auswirkungen auf das, was der Zähler anzeigt, auf die über die Client-Ports übermittelten Daten sowie auf die Funktionsweise mancher am Zähler angeschlossener Anwendungen.
Beim Dreiphasenstrom von 3 x 230 V erscheint auf dem Zählerdisplay ein Sternchen über der Phase L2; die entsprechende Spannung ist zwar vorhanden, wird jedoch nicht angezeigt. Noch wichtiger: Dieser Spannungswert auf der Phase L2 wird auch nicht durch die Client-Ports geliefert. Dieser Wert ist jedoch für die Funktionsweise mancher Anwendungen erforderlich, die über diese Client-Ports angeschlossen werden. Bei einem Dreiphasenstrom von 3 x 230 V könnten Sie ein Kompatibilitätsproblem mit manchen angeschlossenen Anwendungen haben.
Zusatzinformationen und detaillierte technische Spezifikationen ( eMUCs – P1 und eMUCs – S1) finden Sie unter energieverbrauchimblick.be.
Der intelligente Zähler an sich ermöglicht nicht die Vermeidung eines eventuellen Blackouts. Anhand dieses Zählers kann der Netzbetreiber allerdings über genauere Informationen verfügen (beispielsweise die in einem Stadtteil verbrauchten Kilowattstunden). Er kann also flexibler reagieren und Entscheidungen treffen, die im Gleichklang mit der reellen Lage auf dem Netz stehen.
Dank des intelligenten Zählers werden die Kunden künftig auch besser über ihren Verbrauch informiert sein. Ziel ist es, jeden Nutzer dafür zu sensibilisieren, den Strom effizienter zu verbrauchen (rationelle Energienutzung) und somit das Risiko einer Energieverknappung zu verringern.
Die Anzahl der Eigenerzeugungssysteme (insbesondere Fotovoltaik) steigt ständig, die Elektromobilität entwickelt sich weiter, es kommen auch immer mehr Wärmepumpen zum Einsatz ... Kurzum: Die Netznutzung wandelt sich im Strombereich. Um die Energieversorgung weiterhin gewährleisten zu können, ist es unabdingbar, das Netz zu modernisieren und in Zähleranlagen der neuen Generation zu investieren.
Dank des intelligenten Zählers verfügt der Kunde künftig über ein klareres und dynamisches Bild seines Energieverbrauchs (beispielsweise über ein Internetportal, auf dem er seine Verbrauchswerte einsehen kann). Dies wird ihn dazu anregen, seine Reflexe im Energiebereich zu verbessern und seinen Verbrauch zu optimieren (oder sogar zu verringern).
Diese Zähler können außerdem die aktive Beteiligung der Verbraucher insbesondere am Flexibilitätsmarkt und an den Gemeinschaften für erneuerbare Energiequellen fördern. Auf der Basis des spezifischen Profils jedes Kunden (Verbrauch sowie Erzeugungs‑ und Speicherkapazitäten) werden die Energieversorger in der Lage sein, neue Dienste anzubieten und die Verbraucher zu betreuen, damit sie eine aktive Rolle in der Energiewende spielen können.
Die Montage eines Smart Meters erfolgt gemäß den verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungen, die als Auflagen für die Anbringung solcher Zähler gelten.
Bei der Montage eines Smart Meters können Sie die Deaktivierung seiner Kommunikationsfunktion beantragen. Dazu müssen Sie die Rufnummer 078 15 78 01 wählen.
Die Ablehnung der Kommunikationsfunktion hat folgende Auswirkungen:
- Sie müssen Ihre Zählerstände manuell ablesen und an ORES übermitteln;
- aus technischen Gründen können Sie von keiner Teleoperation für geläufige Anfragen und Anträge profitieren, wie beispielsweise das Schließen oder Öffnen des Zählers usw.;
- aus technischen Gründen können Sie an keinem Projekt zur Energieteilung oder Peer-to-Peer-Austausch teilnehmen. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter info.ores.be/privatkunden/gemeinsame-nutzung-von-energie;
- aus technischen Gründen können Sie von keinem Dienst in Verbindung mit der Flexibilität profitieren und an keiner sonstigen Markttätigkeit teilnehmen, für die ein täglicher Austausch der Zählerdaten erforderlich ist.
Der intelligente Zähler überträgt Ihre Zählerstände nur einmal pro Tag an ORES. Die Übertragung dieser Zählerstände erfolgt über ein Dienstleistungsunternehmen, das Ihre Identität nicht kennt. Um den Schutz Ihrer Daten zu garantieren, werden diese von Ihrem Zähler bis zu Ihrem Netzbetreiber ORES verschlüsselt übertragen.
Ihr Zähler speichert die Chronologie der 60 letzten Verbrauchstage, die Ihrem Netzbetreiber ausschließlich auf entsprechenden Antrag und bei spezifischen Bedürfnissen zugänglich ist (beispielsweise bei einer vorübergehenden Unterbrechung der Fernkommunikation). Das für die Datenübertragung zuständige Dienstleistungsunternehmen speichert lediglich die Daten der vergangenen 72 Stunden.
Der Netzbetreiber (ORES) speichert Ihre Zählerstände genauso wie die Daten der herkömmlichen Zähler, zu deren Ablesung er ordnungsgemäß verpflichtet ist.
Wie jede andere elektrische Anlage, die auf dem Netz von ORES installiert ist, muss der Smart Meter den geltenden Sicherheits- und Zuverlässigkeitsstandards entsprechen. Die Daten über Energieverbrauch und Einspeisung ins Netz werden einmal pro Tag an ORES übermittelt. Diese Datenübermittlung erfolgt anhand eines Kommunikationsstandards NB IoT. Die eingehenden Daten werden ausschließlich im Rahmen unserer Aufgaben als Netzbetreiber genutzt.
Die einzigen Personen, die außer Ihnen Zugang zu Ihren Daten haben werden, sind:
- ORES
- Ihr Energieversorger (ausschließlich für den Teil, der unmittelbar mit der Fakturierung verbunden ist)
Was Ändert sich mit dem Smart Meter in sachen nutzung ihrer persönlichen Daten?
- Ihre täglichen Zählerstände dienen der Berechnung und Validierung Ihres Stromverbrauchs und werden Ihrem Energieversorger weiterhin jährlich zur Verfügung gestellt, laut dem Dekret vom 18. Juli 2018 über die Smart Meter und dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 3. März 2014. Diese Daten werden während der für die Erfüllung dieser Pflichten erforderlichen Zeit gespeichert.
- Ihre Innertages-Zählerstände (Viertelstundenstände für Strom und Stundenstände für Erdgas) können uns auf Ihren Antrag hin übermittelt werden, um in Ihrem Kundenbereich (über myORES) bereitgestellt zu werden. Diese Daten werden solange gespeichert, wie Sie sie brauchen, wobei Ihr Netzbetreiber allerdings eine lange Höchstfrist festlegt.
- Informationen über die Energiequalität auf Tagesbasis (z. B. Spannungsqualität, Lastprofil, Alarm bei Phasen- und Versorgungsausfall … , wobei die Granularität dieser Daten bis zu Viertelstundenwerten gehen kann) dürfen uns ausschließlich hinsichtlich der Erfüllung unserer Aufgaben im Rahmen der Analyse, der Problembehebung sowie der Verbesserung des Dienstes des Niederspannungsnetzes übermittelt werden. Diese Daten werden für eine begrenzte Zeit gespeichert, die für jede Aufgabe spezifisch festgelegt ist. Diese Aufgabe fällt in den Rahmen unserer vorschriftsmäßigen, gesetzlichen Verpflichtungen und/oder Verpflichtungen, die aus der technischen Regelung hervorgehen, und zielt darauf ab, unseren Kunden einen qualitativ hochwertigen Dienst zu bieten.
- die Vorauszahlungsfunktion kann aus der Ferne aktiviert/deaktiviert werden, insofern die gesetzliche Grundlage dafür gegeben ist (insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Unterbrechung der Stromversorgung)
Mit wem teilen wir Ihre Daten?
- die Zähler werden von unserem Dienstleister IBM betrieben, der damit beauftragt ist, uns die vorgenannten Daten zu übermitteln. Dem Dienstleister IBM ist Ihre Identität nicht bekannt. Lediglich Ihr Netzbetreiber kann den Zusammenhang zwischen den Verbrauchsdaten und Ihrer Zugriffsstelle herstellen.
- der Kundenbereich myORES (betreffend den Zugriff auf Ihre Innertages-Zählerstände, für den Ihre Zustimmung nötig ist) wird von unserem Dienstleister OPINUM betrieben. Dieser wendet dieselben Regeln wie ORES in Sachen Datenschutz an.
- für Fragen bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung oder weitere Einzelheiten über die Art und Weise, wie ORES Ihre Daten sammelt und bearbeitet, verweisen wir Sie auf unsere Webseite Schutz des Privatlebens.